LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mitteilung vom 21.05.12
Presse-Infos | Soziales
Blinden- und Gehörlosengeld in Westfalen-Lippe
Westfalen-Lippe (lwl). Mehr als 81,2 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr als Hilfe an blinde, stark sehbehinderte oder gehörlose Menschen in Westfalen-Lippe gezahlt (2010: 81,7 Millionen Euro). Im vergangenen Jahr erhielten 26.857 (2010: 27.050) sinnesgeschädigte Menschen diese Leistungen, die den Mehraufwand ausgleichen sollen, der durch die Behinderung entsteht.
Sehbehinderte und gehörlose Menschen erhalten pauschal 77 Euro monatlich. Das Blindengeld kann für Erwachsene, je nach Einzelfall, bis zu 615 Euro betragen. ¿Wer nicht mehr als zwei Prozent Sehschärfe besitzt, gilt nach dem Gesetz als blind und bei nicht mehr als fünf Prozent als hochgradig sehbehindert¿, erklärt LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Die Voraussetzungen für das Gehörlosengeld erfüllt, wer vor dem 18. Lebensjahr gehörlos wurde.
Weitere Informationen und Antragsformulare im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe/Hilfe_Blinde_Gehoerlose
Pressekontakt:
Verena Rösler, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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