Bekanntmachung
Personaldienstleistungen (Pflege- und Erziehungsdienst) - LWL-Einrichtungen Marsberg RVK-039-34-25
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Identifikationsnummer: DE 126118252 Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Platz 1 Postleitzahl / Ort: 48133 Münster NUTS-3-Code: DEA33 Land: Deutschland E-Mail: jasmine.pira@lwl.org Telefon: +49 251-591-3356 Fax: +49 251-591-5422 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): http://www.lwl.org/zek |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: RVK-039-34-25 Titel: Personaldienstleistungen (Pflege- und Erziehungsdienst) - LWL-Einrichtungen Marsberg Beschreibung: Personaldienstleistungen (Pflege- und Erziehungsdienst) - LWL-Einrichtungen Marsberg Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 79620000-6 | |
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: 34431 Marsberg NUTS-3-Code: DEA57 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Insolvenz Beschreibung: Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Zentrale Elemente des Verfahrens: Personaldienstleistungen (Fachkräfte im Pflege- und Erziehungsdienst) Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform (http://
http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung. Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die genannte Ansprechperson bis zum 08.10.2025 zu richten. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom Auftraggeber eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Auftragsunterlagen |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Eignung zur Berufsausübung: Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat, - er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, - er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, - er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt, - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Die Bieter, die sich an Vergabeverfahren gem. § 106 GWB beteiligen, versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG nicht vorliegen. Weiterhin ist eine Erklärung zur Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe abzugeben. Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Julil 2022 abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Zudem ist vom Bieter zu erklären, dass das Unternehmen über eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG durch die Bundesagentur für Arbeit verfügt. Für die Ausführung des Auftrages gelten die BVB zum TVgGNRW. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung im Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens, Rechtsform), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen anzugeben. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind min. 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind. Art und Umfang der Leistungen sind vergleichbar, wenn bei der jeweiligen Referenz eine Personalüberlassung in der Berufsgruppe "Fachkräfte im Pflege- und Erziehungsdienst" erfolgt ist. Art des Auftraggebers ist vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um eine Gesundheitseinrichtung handelt (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und Heimeinrichtungen etc.). Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner über Personaldienstleistungen tätig sind /waren, können Sie den LWL als Referenz benennen. Folgende Informationen sind anzugeben: - Auftraggeber - Telefonnummer - Kurzbeschreibung des Auftrags: Zeitraum der Arbeitnehmerüberlassung (Gesamtzeit), Anzahl der überlassenen Arbeitnehmer, Art und Umfang der Leistungen - Dauer /Länge der Zusammenarbeit Zusätzliche Informationen zur Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen: Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Ja Beschreibung: Personaldienstleistungen (Fachkräfte im Pflege- und Erziehungsdienst) Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind Vertragsbedingungen gemäß den Vergabeunterlagen beigefügtem Vertragstext und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW und eine Vereinbarung über die Verpflichtung zur Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) einzuhalten. |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Angebote: 15.10.2025 11:00 Uhr | |
Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 15.10.2025 11:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.lwl.org/eVergabe |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198a7cf050d-2023e467ee6f8a86
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen Identifikationsnummer: DE 164 242 157 Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9 Postleitzahl / Ort: 48128 Münster NUTS-3-Code: DEA33 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Telefon: +49 251411-0 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Personaldienstleistungen für die LWL-Einrichtungen Marsberg mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes mit nicht mehr als 5 Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt. Die nach Angebotsprüfung und Wertung fünf erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe durchgeführt. Während der Vertragslaufzeit werden ausschließlich die Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung im Wege eines formlosen Mini-Wettbewerbes (per E-Mail) mit den Wertungskriterien: Preis - 55 % Persönliche Eignung - Mitarbeiter-/Kandidatenprofil - 45 % unter Fristsetzung (rechtzeitig zur geforderten Einsatzzeit) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch die Einrichtungen des Auftraggebers. Ein einzelner Vermittlungsauftrag wird durch die Mitteilung der Qualifikationsvoraussetzungen bzw. Beschreibung der Aufgabenstellung, des Einsatzortes, der Einsatzdauer und der Art der Tätigkeit erteilt (siehe Anforderungsprofil /Preisblatt). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail, die ausnahmslos an alle Vertragspartner der Rahmenvereinbarung versendet wird und als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen ist. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und auf Basis der Zuschlagskriterien (55 % Preis/ 45% Persönliche Eignung) bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Der Auftragnehmer hat den Auftrag innerhalb der jeweils genannten Frist zu erfüllen und ggf. zusätzlich erforderliche Nachweise oder Unterlagen (wie Lebensläufe oder Zeugniskopien) vor dem jeweiligen Einsatzbeginn einzureichen. Pro Vermittlungsauftrag wird ein separater, individueller Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzelvertrag) geschlossen. Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Notwendigkeit, in Einzelfällen die Personalbedarfe kurzfristig decken zu müssen, ist in begründeten Einzelfällen von einer sehr kurzen Angebotsfrist (diese kann sich auf wenige Stunden beschränken) auszugehen. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Fachkräfte für den Pflege- und Erziehungsdienst: ca. 1.200.000,00 € netto Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A1 -Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge - Fachkräfte für den Pflege- und Erziehungsdienst: : 1.500.000 € netto Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.01.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2029 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2026 und wird für den Zeitraum von 24 Monaten bis einschließlich zum 31.12.2027 abgeschlossen. Nach Ablauf der 2 Jahre besteht vertraglich die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis einmalig im Einvernehmen beider Vertragsparteien um weitere 2 Jahre (24 Monate) zu verlängern und endet spätestens zum 31.12.2029. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Für Zeitarbeitnehmer, die sich bei Ablauf der Kündigungsfrist noch im Einsatz befinden, gelten die Regelungen des Rahmenvertrages auch im Falle der Kündigung unverändert weiter. |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 5 Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 1.500.000,00 EUR |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Weitergehende Informationen sind der Anlage A1- Leistungsbeschreibung zu entnehmen. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Reaktionszeiten, Beschreibung: Reaktionszeiten, Gewichtung: 30,00 Reaktionsgeschwindigkeit, Beschreibung: Reaktionsgeschwindigkeit, Gewichtung: 40,00 Besetzungs-/Erfolgsquote, Beschreibung: Besetzungs-/Erfolgsquote, Gewichtung: 30,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 0,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |