Bekanntmachung
Abruf-Rahmenvertrag Microsoft-Lizenzen RVA-006-22-26
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: LWL-Haupt- und Personalabteilung Identifikationsnummer: DE 126118252 Postanschrift: Karlstraße 11 Postleitzahl / Ort: 48147 Münster NUTS-3-Code: DEA33 Land: Deutschland E-Mail: christian.buelow@lwl.org Telefon: +49 251-591-5423 Fax: +49 251-591-4343 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): http://www.lwl.org/zek |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: RVA-006-22-26 Titel: Abruf-Rahmenvertrag Microsoft-Lizenzen Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Abruf-Rahmenvertrages über den Kauf von Microsoft-Lizenzen auf Basis der nachfolgend beschriebenen Positionen. Der Rahmenvertrag ermöglicht dem LWL und seinen angeschlossenen Dienststellen und Einrichtungen einen strukturierten, rechtssicheren Abruf von Microsoft-Softwarelizenzen zu Festkonditionen. Art des Auftrags: Lieferungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 48000000-8 | |
| Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: 48145 Münster NUTS-3-Code: DEA33 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 06.04.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Auswahlkriterien | Auftragsunterlagen |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 13.04.2026 11:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 90 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 13.04.2026 11:00 Uhr | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.lwl.org/eVergabe |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19cd2469c39-3131bfcc74d28d57
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen Identifikationsnummer: DE 164 242 157 Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9 Postleitzahl / Ort: 48128 Münster NUTS-3-Code: DEA33 Land: Deutschland E-Mail: poststelle@brms.nrw.de |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Abruf-Rahmenvertrages über den Kauf von Microsoft-Lizenzen auf Basis der nachfolgend beschriebenen Positionen. Der Rahmenvertrag ermöglicht dem LWL und seinen angeschlossenen Dienststellen und Einrichtungen einen strukturierten, rechtssicheren Abruf von Microsoft-Softwarelizenzen zu Festkonditionen. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.06.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.05.2029 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: 2x einseitige Verlängerung durch den AG um jeweils 12 Monate (Option 1: bis 31.05.2030 · Option 2: bis 31.05.2031) Verlängerung - Maximale Anzahl: 2 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Gesamtlaufzeit beträgt 36 Monate (fest) zuzüglich 2x einseitiger Verlängerungsoption durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate, maximal also 60 Monate bis 31.05.2031. Die mögliche Gesamtlaufzeit von 60 Monaten überschreitet die Vier-Jahres-Regellaufzeit des § 21 Abs. 1 S. 1 VgV; sie stützt sich auf § 21 Abs. 1 S. 2 VgV, der in begründeten Ausnahmefällen eine längere Laufzeit ausdrücklich gestattet. Die Begründung ergibt sich aus folgenden sachlichen Gesichtspunkten: Die Microsoft-Produkte sind tief in die LWL-Infrastruktur integriert; ein Anbieterwechsel wäre mit erheblichem Implementierungs- und Migrationsaufwand für rund 21.000 Beschäftigte an ca. 200 Einrichtungen verbunden. Eine angemessene Laufzeit sichert zudem die Konditionenstabilität auf Basis der BMI-Sonderkonditionen, gewährleistet die erforderliche Planungsstabilität für die laufende LWL-Digitalisierungsstrategie und vermeidet unwirtschaftliche Transaktionskosten durch eine verfrühte Neuausschreibung. |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |