[ Start | Politik | Nation | Wehrpflicht | Die französische Konskription von 1798 / 1800 ]
   
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Am 19. Fructidor des Jahres VI der Republik (20. September 1798) erließ die französische Regierung das Gesetz über die Konskription, das die Ergänzung des Heeres regelte. Jeder Franzose vom 20. bis 25. Lebensjahr war wehrpflichtig – ausgenommen nur Verheiratete und gesundheitlich Untaugliche.
Die Pflichtigen waren in fünf Altersklassen eingeteilt; die jüngsten sollten zuerst ausgehoben werden, dann nach Bedarf die Älteren. Man konnte auch freiwilig und freiwillig länger als die Pflichtzeit dienen. Diese Aushebung nannte man „conscription militaire“ – nicht nur die Registrierung der Dienstpflichtigen.
Das Gesetz wurde durch den Ersten Konsul Bonaparte durch das Gesetz vom 8. März 1800 ersetzt; es entwickelte die Konskription fort. Wieviele Männer wirklich eingezogen wurden, bestimmte der Ersatzbedarf des Heeres. Wer eingezogen wurde, bestimmte das Los. Wer nicht dienen wollte, konnte einen Stellvertreter („Remplaçant“) benennen, vorbehaltlich einer amtlichen Bescheinigung. Meist war dies aber nur reichen Großbürgern möglich.
Da faktisch kaum ein Soldat wieder in das zivile Leben zurückkehrte, verfügte Napoleon stets über ein sehr erfahrenes, schlagkräftiges Berufsheer, das die französische Armee ihren Gegnern lange überlegen machte.
Um sicher zu sein, stets über große Truppenzahlen zu verfügen, ordnete Napoleon die Konskription auch im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen an.
 
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