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Modernisierungsprozess nach
französischem Vorbild
 
Westfalen um 1800 war agrarisch strukturiert. Die Mehrheit der Bevölkerung lebte auf dem Land. Um so bedeutsamer war die Aufhebung der Leibeigenschaft nach französischem Vorbild. Sie war in der Verfassung des Königreichs Westphalen im November 1807 festgeschrieben worden, im November 1809 folgten das Großherzogtum Berg und das großherzoglich hessische Westfalen, also das Sauerland. Am französischen Vorbild orientierten sich auch die preußischen Reformer (Oktoberedikt von 1807), die die ständischen Regelungen des früheren Allgemeinen Landrechts aufhoben.
 
Pflügender Bauer, 1777
Pflügender Bauer, 1777
Aus: Die Monate oder auch Jahreszeiten genannt, Blatt 3
Bildnachweis
Diese sogenannte „Bauernbefreiung“ beinhaltete zwei Modernisierungsprozesse, einen ökonomischen und einen politischen:

1. Zum einen erlangten die Bauern die freie Verfügkbarkeit über den Hof und seine Ländereien. Während bis dahin die Grundherren für die Unteilbarkeit gesorgt hatten, konnte nun der Verkauf einzelner Hofteile, manchmal auch die Teilung des Hofes erfolgen (so im hessischen Sauerland). Die jahrhundertalte rechtliche Abhängigkeit der Bauern wurde in Geldzahlungen umgewandelt. Das Land wurde damit aber auch zur Ware, die Landwirtschaft wurde neuen ökonomischen Regeln unterworfen.

2. Gesetzlich vorgeschrieben wurde die Aufhebung der persönlichen Zwangsdienste. Die Bauern wurden rechtlich emanzipiert, zu gleichgestellten Staatsbürgern. Doch auch hier galt die Pflicht zur Entschädigung; Sterbfall- und Naturalabgaben, Auffahrtgelder usw. mussten durch regelmäßige Geldzahlungen an die früheren Grundherrn abgefunden werden, die sich mit diesem Verlust an Privilegien nicht immer einverstanden erklärten. Häufiger kam es zu Problemen der Umsetzung.
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