Diese sogenannte „Bauernbefreiung“ beinhaltete zwei Modernisierungsprozesse, einen
ökonomischen und einen politischen:
1. Zum einen erlangten die Bauern die freie Verfügkbarkeit über den Hof und seine Ländereien. Während bis dahin die Grundherren für die Unteilbarkeit gesorgt hatten, konnte nun der Verkauf einzelner Hofteile, manchmal auch die Teilung des Hofes erfolgen (so im hessischen Sauerland). Die jahrhundertalte rechtliche Abhängigkeit der Bauern wurde in Geldzahlungen umgewandelt. Das Land wurde damit aber auch zur Ware, die Landwirtschaft wurde neuen ökonomischen Regeln unterworfen.
2. Gesetzlich vorgeschrieben wurde die Aufhebung der persönlichen Zwangsdienste. Die Bauern wurden rechtlich emanzipiert, zu gleichgestellten Staatsbürgern. Doch auch hier galt die Pflicht zur Entschädigung; Sterbfall- und Naturalabgaben, Auffahrtgelder usw. mussten durch regelmäßige Geldzahlungen an die früheren Grundherrn abgefunden werden, die sich mit diesem Verlust an Privilegien nicht immer einverstanden erklärten. Häufiger kam es zu
Problemen der Umsetzung.