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Mitteilung vom 08.10.01

Presse-Infos | Der LWL

Seminar: Arbeitgeber müssen Ausgleichsabgabe selbst ermitteln

Bewertung:

Westfalen (lwl). Arbeitgeber müssen bei mindestens 20 Arbeitsplätzen fünf Prozent aller Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, zahlen sie eine Ausgleichsabgabe, zu der sie sich selbst veranlagen müssen. Zu diesem Thema bietet das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) Tagesseminare in unterschiedlichen Regionen an.

Die Seminare richten sich an Mitarbeiter privater und öffentlicher Arbeitgeber, die für die Selbstveranlagung zur Ausgleichsabgabe verantwortlich sind. Experten des Integrationsamtes und des Arbeitsamtes gehen auf Begriffe, Fristen, Säumniszuschläge und weitere Fragen ein.

Die Seminare finden am 24. Oktober in Münster, am 21. November in Hagen und am 5. Dezember in Bielefeld statt. Auskünfte und Anmeldungen beim LWL-Integrationsamt unter Telefon 02 51 / 5 91-37 40.

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Pressekontakt:
Claudia Miklis, Telefon: 0251/591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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