LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mitteilung vom 01.09.03

Presse-Infos | Der LWL

Rund 27.000 behinderte Menschen bekamen Blinden- und Gehörlosengeld

Bewertung:

Westfalen (lwl). Im vergangenen Jahr hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) rund 86 Millionen Euro an 17.600 blinde, 4200 sehbehinderte und 4800 gehörlose Menschen ausgezahlt. Nach Angaben von LWL-Sozialdezernent Dr. Fritz Baur haben nicht nur blinde Frauen und Männern, sondern auch hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, das so genannte Blindengeld oder Gehörlosengeld. Als blind oder sehbehindert gilt nach dem Gesetz, wer weniger als fünf Prozent Sehschärfe besitzt. Wer vor dem 18. Lebensjahr taub wurde, erfüllt die Voraussetzungen für das Gehörlosengeld.

Baur: ¿Menschen, die ihr Augenlicht verlieren, haben im Alltag oft große Probleme, sich zurecht zu finden. Vor allem, wenn die Betroffenen als Erwachsene erblinden, ist es für sie schwierig, sich an das Leben in der Dunkelheit zu gewöhnen. Oft sind sie auf fremde Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen angewiesen. Aber auch Menschen, die von Geburt an blind sind, benötigen Unterstützung."

Während die Krankenkassen gängige Hilfsmittel, wie sprechende Haushaltsgeräte, Vergrößerungsgeräte oder Blindenstöcke bezahlen, müssen die betroffenen Menschen zusätzliche Kosten, die ihnen durch ihre Behinderung entstehen, selber tragen. Gehörlose Menschen haben zum Beispiel oft höhere Telefonkosten durch den Unterhalt eines Faxgerätes, eines Handys mit SMS-Funktion oder eines Bildtelefons. Um diese Kosten auszugleichen, wird ihnen die monatliche Pauschale gezahlt.

Blindengeld

Das Geld erhalten die Betroffenen unabhängig von Einkommen und Vermögen. Blinde Menschen (weniger als zwei Prozent Sehschärfe) unter 60 Jahren bekommen monatlich 579 Euro, Kinder und Jugendliche 290 Euro, Menschen über 60 Jahren 473 Euro.

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte

Hochgradig sehbehinderte Menschen (weniger als fünf Prozent Sehschärfe), die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten monatlich eine Pauschale von 77 Euro, soweit sie keine anderen öffentlichen Leistungen erhalten.

Hilfe für Gehörlose

Zum Ausgleich erhalten gehörlose Menschen monatlich eine Pauschale von 77 Euro. Als gehörlos gelten Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.

Leistungen gibt es auf Antrag beim LWL, Abteilung Soziales, Pflege und Rehabilitation. Informationen unter Telefon: 0251 591-4734 oder per E-Mail: u.muehlenbaeumer@lwl.org .

Achtung Redaktionen: Gern geben wir Ihnen die Zahlen für Ihr Berichtsgebiet durch (heruntergebrochen auf Kreis oder kreisfreie Stadt), Anruf genügt.


Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen in der Region. Mit seinen 41 Schulen, 17 Krankenhäusern, 17 Museen und als einer der größten Sozialhilfezahler Deutschlands erfüllt der LWL Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, der durch ein Parlament mit 135 Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert wird.





Pressekontakt:
Christina Henneke, Telefon: 0251 591-235, Frank Tafertshofer, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


Der LWL auf Facebook:
https://www.facebook.com/LWL2.0






Ihr Kommentar




zur Druckansicht dieser Seite

zu den aktuellen Presse-Infos