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Mitteilung vom 11.12.06

Presse-Infos | Der LWL

LWL gibt 795.000 Euro für sein Beratungszentrum für blinde und sehbehinderte Menschen in Soest aus

Bewertung:

Münster/Soest (lwl). Sehbehinderte und blinde Menschen, die zum großen Teil im kaufmännischen und verwaltenden Bereich arbeiten, sind ebenso wie ihre nichtbehinderten Kollegen in immer kompliziertere Arbeitsplatzstrukturen eingebunden. Das macht es für die Integrationsämter immer schwieriger, passende und wirksame Hilfsmittel auszuwählen. Deshalb hat der Sozialausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) am Montag (11.12.) in Münster beschlossen, die Zusammenarbeit zwischen dem LWL-Integrationsamt und dem darauf spezialisierten LWL-Berufsbildungswerk für blinde und sehbehinderte Menschen (BBW) in Soest weiterzuführen. Der Sozialausschuss bewilligte 795.000 Euro, um für weitere drei Jahre vier zusätzliche BBW-Berater zu beschäftigen. Die Berater unterstützen das Integrationsamt bei der behindertengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Menschen und schulen diese im Umgang mit den immer komplizierteren Hilfsmitteln.

Daneben verfügt das Berufsbildungswerk Soest seit 2003 über einen Hilfsmittelpool, den der LWL ebenfalls finanziert. "Die Hilfsmittel und Arbeitsplatzausstattungen aus diesem Pool - wie zum Beispiel ein Blindenschriftdisplay oder Technik für die Sprachausgabe am Computer - kann das Berufsbildungswerk dann kurzfristig an Arbeitgeber verleihen. Das ist vor allem für sehbehinderte oder blin-de Arbeitslose wichtig, die vor einer festen Anstellung ein Praktikum oder eine Probeeinstellung durchlaufen sollen¿, erklärte LWL-Sozialdezernent Dr. Fritz Baur.

¿Die enge Zusammenarbeit mit dem LWL-Berufsbildungswerk Soest hat sich bewährt. Vor allem da-durch, dass die Berater Betroffenen die passenden Hilfsmittel empfehlen konnten und den Arbeitgebern dabei helfen konnten, die Arbeitsplätze passend auszustatten, haben sie in vielen Fällen behin-derungsgerechte und kostengünstige Lösungen gefunden. Die Ausleihen aus dem Hilfsmittelpool haben dazu beigetragen, dass blinde und sehbehinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert oder bestehende Arbeitsverhältnisse erhalten werden konnten¿, so Baur weiter.

Der Zuschuss, den das LWL-Integrationsamt zahlt, stammt aus der so genannten Ausgleichsabgabe. Diese Abgabe müssen Arbeitgeber ab 20 Angestellte zahlen, wenn sie nicht mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Das LWL-Integrationsamt hat die Aufgabe, private und öffentliche Arbeitgeber dabei zu unterstützen, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und zu erhalten. Neben der technischen Ausstattung behinderungsgerechter Arbeitsplätze bildet die Beratung der betroffenen Menschen und der Arbeitgeber einen Schwerpunkt in der Arbeit der LWL-Abteilung.



Pressekontakt:
Markus Fischer, Tel. 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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