LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mitteilung vom 06.06.08

Presse-Infos | Soziales

Jahresstatistik 2007:

27.000 Menschen erhielten vom LWL Blinden- und Gehörlosengeld

Bewertung:

Westfalen (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat im vergangenen Jahr Blinden- und Gehörlosengeld in Höhe von 83 Millionen Euro ausgezahlt. Davon profitierten 16.600 blinde, 5.300 sehbehinderte und 5.200 gehörlose Menschen in Westfalen. Wie der Verband am Freitag (6.6.) mitteilte, haben nicht nur blinde Frauen und Männer, sondern auch hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich in Form des Blinden- oder Gehörlosengeldes. Wer weniger als fünf Prozent Sehschärfe besitzt, gilt nach dem Gesetz als blind oder hochgradig sehbehindert, erläuterte LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Die Voraussetzungen für das Gehörlosengeld erfüllt, wer vor dem 18. Lebensjahr gehörlos wurde.

Hintergrund:
'Menschen, die ihr Augenlicht verlieren, stehen vor großen Problemen. Für sie ist es schwieriger, den Alltag zu bewältigen und sich an ein Leben in Dunkelheit zu gewöhnen', sagte Münning. 'Aber auch Menschen, die von Geburt an blind sind, benötigen Unterstützung.'

Mehrkosten für Gehandicapte
Sowohl Blinde und sehbehinderte als auch gehörlose Menschen haben erhebliche Mehrkosten. Die Krankenkassen bezahlen zwar Hilfsmittel, wie Vorlesegeräte oder Blindenlang- bzw. Taststock, übernehmen aber beispielsweise nicht die Kosten für eine Hilfskraft im Haushalt oder eine Begleitperson im täglichen Leben. Für Gehörlose entstehen zum Beispiel Mehrkosten im Bereich Telekommunikation. Viele von ihnen nutzen etwa über spezielle Telefone SMS-Dienste sehr stark. Aber auch Kosten für Gebärdendolmetscher können mit der monatlich gezahlten Pauschale ausgeglichen werden.

Blindengeld
Das Blindengeld erhalten Betroffene (weniger als zwei Prozent Sehschärfe) unabhängig von Einkommen und Vermögen. Kinder und Jugendliche bekommen monatlich 294,58 Euro, Menschen unter 60 Jahren erhalten 588,16 Euro, Ältere können 473 Euro beanspruchen. 'Im Zuge der Rentenentwicklung ist zu erwarten, dass die Beträge für alle Menschen unter 60 Jahren ab dem 1. Juli 2008 angehoben werden', so Münning.

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
Ab dem 17. Lebensjahr erhalten hochgradig sehbehinderte Menschen (weniger als fünf Prozent Sehschärfe) eine Pauschale von 77 Euro pro Monat.

Gehörlosenhilfe
Gehörlos sind Personen, die von Geburt taub sind oder die bereits vor ihrem 18. Lebensjahr an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit leiden. Sie können zum Ausgleich eine monatliche Pauschale von ebenfalls 77 Euro in Anspruch nehmen.

Leistungen gibt es auf Antrag bei der LWL-Behindertenhilfe. Informationen unter 0251 591-4734 oder per Mail: ullrich.muehlenbaeumer@lwl.org.

Antragsformulare stehen auf der Internetseite des LWL (https://www.lwl.org) zur Verfügung.

Achtung Redaktionen: Gern geben wir Ihnen die Zahlen für ihr Berichtsgebiet (bezogen auf Kreise und kreisfreie Städte) durch. Anruf genügt.



Pressekontakt:
Martin Holzhause, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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