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Mitteilung vom 22.12.08

Presse-Infos | Soziales

Gastfamilien müssen keine Steuern zahlen

¿Soziales Engagement für Menschen mit Behinderung nicht gefährden¿

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Münster/Berlin. Gastfamilien, die Menschen mit Behinderungen aufnehmen, müssen ihre Einnahmen aus der Betreuung nicht versteuern. Das hat das Bundesfinanzministerium jetzt in einem Brief an Dr. Wolfgang Kirsch, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) mit Sitz in Münster, mitgeteilt. Kirsch hatte sich als Bundesvorsitzender der Höheren Kommunalverbände für die Steuerfreiheit der Familien eingesetzt.

Man wolle das soziale Engagement von Gastfamilien nicht durch eine zusätzliche steuerliche Belastung gefährden, heißt es in dem Schreiben aus Berlin. Damit seien ab 2009 Rechtsunsicherheiten endgültig ausgeräumt. Bislang war es nicht klar, ob die Familien, die behinderte Menschen aufnehmen, Steuern auf ihr Pflegegeld zahlen mussten. Gastfamilien bekommen rund 24 bis 28 Euro pro Tag für ihre Betreuungsleistungen.

Immer mehr Familien nehmen Menschen mit Behinderung auf und leben mit ihnen gemeinsam unter einem Dach. "Gastfamilien sind ein echtes Erfolgsmodell, und die Steuerfreiheit hilft uns weiter", so Kirsch.

Hintergrund: Gastfamilien für Menschen mit Behinderungen
Der LWL organisiert und finanziert dieses Zusammenleben von behinderten und nichtbehinderten Menschen in Gastfamilien. Damit die Familien bei Problemen nicht allein bleiben, schauen professionelle Betreuer regelmäßig vorbei.

Zur Zeit leben in Westfalen-Lippe rund 300 behinderte Erwachsene (2007: 250) in 270 Gastfamilien, fünf Mal so viel wie vor fünf Jahren. Nach den Vorstellungen des LWL sollen jährlich weitere 50 Menschen mit Behinderung dazukommen. Im Rheinland bestehen rund 180 Betreuungsverhältnisse (2007: 170), bundesweit sind es etwa 2.000.

"Für behinderte Menschen bedeutet das Betreute Wohnen in Gastfamilien ein Stück mehr Integration", begründet Kirsch die Anstrengungen. Er schätzt, dass langfristig 500 westfälische Gastfamilien zu einem neuen Zuhause werden könnten. In Westfalen-Lippe leben über 20.000 behinderte Menschen in Heimen (NRW: 44.000).

Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass sowohl die behinderten Menschen als auch die aufnehmenden Familien das "neue Familienmitglied" als Gewinn betrachteten, so Kirsch weiter. Die Betreuung in der Familie statt im Heim habe auch einen finanziellen Aspekt: Nach Berechnungen des Landschaftsverbandes kostet das Betreute Wohnen in einer Gastfamilie den LWL weniger als die Unterbringung im Heim. So schlage die Versorgung eines Menschen, der tagsüber arbeite und abends in seine Gastfamilie zurückkehre, mit rund 50 Euro pro Tag zu Buche. Darin sind Leistungen an die Gastfamilie von 24 bis 28 Euro pro Tag enthalten.

80 Euro pro Tag dagegen wären im Vergleich für den selben Menschen als Heimbewohner zu zahlen. Der Landschaftsverband finanziert die so genannte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und ist damit einer der größten Sozialhilfezahler Deutschlands.

Hintergrund: Höhere Kommunalverbände
Insgesamt 17 Körperschaften des öffentlichen Rechts bilden den Zusammenschluss der Höheren Kommunalverbände in der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben hauptsächlich soziale, zum Teil auch kulturelle Aufgaben. Wichtigstes Aufgabenfeld ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die von den Höheren Kommunalverbänden geplant, organisiert und finanziert wird. Die Höheren Kommunalverbände sind auch Träger eigener Einrichtungen, hier - zum Teil aus langer Tradition herrührend - vor allem Kliniken und Zentren der psychiatrischen Versorgung sowie der Behinderten- und der Jugendhilfe.



Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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