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Mitteilung vom 20.03.14

Presse-Infos | Soziales

Landschaftsverbände: "FiFo-Gutachten nicht aussagekräftig"

Kritik an methodischen Mängeln im Gutachten

Bewertung:

Münster (lwl). Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) haben die zentralen Aussagen zur Eingliederungshilfe in einem Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität Köln (FiFo) zurückgewiesen. Die FiFo-Kurzstudie mit dem Titel "Schwerpunkte kommunaler Ausgabenlasten im Ländervergleich" wurde im Auftrag der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen erstellt. In ihr kommt das FiFo zu dem Ergebnis, dass bei den Landschaftsverbänden im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Einsparungen von 1,094 Milliarden Euro möglich seien.

Die beiden Kommunalverbände aus dem Rheinland und Westfalen-Lippe kritisieren am Gutachten in ihrer Bewertung insbesondere zahlreiche methodische Mängel. So sind aus Sicht der Verbände die für das Gutachten herangezogenen Daten der amtlichen Bundesstatistik für einen Ländervergleich kommunaler Sozialleistungen ungeeignet. Gründe hierfür sind unter anderem, dass die Daten auf unvollständigen Meldungen basieren und keine Qualitätssicherung durch das Statistische Bundesamt stattfindet. Gleichzeitig finde differenziertes Zahlenmaterial, wie der seit 15 Jahren erstellte, länderübergreifende Benchmark-Bericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) keine Beachtung im Gutachten.

Zudem differenziere das FiFo nicht nach verschiedenen Hilfearten, wie beispielsweise stationärem Wohnen, ambulant betreutem Wohnen oder den Werkstätten für behinderte Menschen. Neben weiteren fachlichen Mängeln im Gutachten verweisen die Landschaftsverbände auf eine Untersuchung im Auftrag der NRW-Landesregierung sowie den Benchmark-Bericht der BAGüS. Beide Analysen belegten, dass die vom FiFo behaupteten, um ein Viertel höheren Eingliederungshilfeausgaben je Empfänger nicht zuträfen.

LVR und LWL betonen, dass in NRW eine lange Tradition in der intensiven Versorgung von Menschen mit Behinderungen existiert. NRW habe ein ausgezeichnetes Versorgungsnetz, das den einzelnen Menschen im Blick hat und seine Bedürfnisse berücksichtigt. Darauf sei man stolz. Eine gute Versorgung führe auch zu einer höheren Lebenserwartung bei den Menschen mit Behinderung und dies wiederum zu höheren Sozialkosten. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und des Aktionsplanes der Landesregierung sei man auf dem richtigen Weg, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Kritik äußern die Landschaftsverbände auch daran, dass das Gutachten der FiFo den Eindruck erwecke, dass es die kommunalen Sozialkosten erstmalig beleuchten würde. Dies sei nicht der Fall, denn die Landschaftsverbände bearbeiteten seit Jahren aktiv das Thema der fachlichen und finanziellen Steuerung der Eingliederungshilfe. Diese Anstrengungen seien auch mehrfach evaluiert und wissenschaftlich untersucht worden. Man werde sich auch künftig der Verantwortung stellen, die Steuerung kommunaler Sozialausgaben voranzutreiben. Hierbei erwarte man von einer seriösen Untersuchung, dass sie fachliche, rechtliche, organisatorische und finanzielle Aspekte gemeinsam untersuche. Leider sei dies bei der FiFo-Kurzstudie nicht zu erkennen. "Aus diesem Grund sei das Gutachten nicht aussagekräftig.


Die Bewertung des FiFo-Gutachtens "Schwerpunkte kommunaler Ausgabenlasten im Ländervergleich" finden Sie weiter unten als PDF-Dokument.

Haben Sie Probleme das PDF-Dokument zu lesen? Dann wenden Sie sich bitte unter presse@lwl.org an die LWL-Pressestelle. Wir helfen Ihnen gerne weiter.



Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org



Anlagen:
Anlage 1: FiFo-Gutachten - Bewertung durch LWL und LVR.pdf


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