LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mitteilung vom 11.04.16

Presse-Infos | Soziales

Perspektiven für den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen

LWL, LVR und Bundesagentur für Arbeit schließen Rahmenvereinbarung

Bewertung:

Westfalen (lwl). Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) sowie die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit haben eine Rahmenvereinbarung zur ¿Unterstützten Beschäftigung¿ abgeschlossen. Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle, betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes von Menschen mit Behinderung, die einen besonders hohen Bedarf an Unterstützung haben. Ziel dieses Instrumentes ist es, mehr Menschen mit Schwerbehinderung und besonderem Unterstützungsbedarf eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ¿ und damit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ¿ zu eröffnen.

In der Rahmenvereinbarung regeln die Integrationsämter von LWL und LVR sowie die Regionaldirektion, wie sie in Zukunft die Schnittstelle zwischen Qualifizierung und Berufsbegleitung noch besser gestalten wollen, damit mehr Betroffenen der Schritt in ein echtes Beschäftigungsverhältnis gelingt. So sollen unter anderem frühzeitige Planungsgespräche zwischen allen Beteiligten mehr Aufklärung über Fördermöglichkeiten, den Ablauf und die weiteren Schritte bieten.

Die Unterstützte Beschäftigung basiert auf dem Grundsatz ¿Erst platzieren, dann qualifizieren¿ und besteht aus zwei Phasen. In der ersten Phase ist die Agentur für Arbeit zuständig. Hierbei geht es um eine individuelle Qualifizierung, die direkt in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stattfindet. Dabei begleiten und unterstützen sogenannte Jobcoaches die Menschen mit Behinderung. Diese Phase dauert bis zu zwei Jahren, in Ausnahmefällen bis zu drei Jahren. In der Regel erbringt die Agentur für Arbeit die Leistungen für diese Phase, in manchen Fällen sind auch andere Rehabilitationsträger zuständig.

Sobald ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für einen Menschen mit Schwerbehinderung erreicht ist, aber eine weitergehende Unterstützung erforderlich ist, startet die zweite Phase der Berufsbegleitung. Diese steuern und finanzieren die LWL- und LVR-Integrationsämter. Die Berufsbegleitung dauert so lange, wie sie erforderlich ist.



Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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