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Mitteilung vom 01.12.16
Presse-Infos | Soziales
LWL-Direktor lobt neues Gesetz für Menschen mit Behinderung
Kritik an Diskriminierung durch Pflegeversicherung
Berlin/Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat das neue Gesetz zur stärkeren Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen begrüßt. Der Bundestag hatte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) am Donnerstag (1.12.) verabschiedet. Es sei ein ¿behindertenpolitischer Meilenstein¿, so LWL-Direktor Matthias Löb, weil es wichtige Weichenstellungen enthalte: ¿Menschen mit Behinderung sind nicht mehr auf die Sozialhilfe angewiesen, es wird deutliche Freistellungen von Einkommen und Vermögen der behinderten Menschen geben¿, so Löb.
Das Gesetz sehe Modellprojekte vor, um Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu überprüfen und zu korrigieren. Löb: ¿Menschen mit Behinderungen, vor allem solche mit psychischen Behinderungen, landeten häufig deswegen in der Sozialhilfe, der so genannten Eingliederungshilfe, weil andere Sozialleistungsträger, wie z. B. die Arbeitsverwaltung oder die Rentenversicherung es nicht geschafft haben, Inklusion für diese Menschen zu verwirklichen.¿
Kritisch an dem Gesetz ist nach Einschätzung von Löb, dass es die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung nicht aufhebt. ¿Das Gesetz muss an dieser Stelle in der nächsten Legislaturperiode nachgebessert werden¿, so der LWL-Direktor.
Die geltende Gesetzesregelung diskriminiere Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe leben, indem sie die Zuwendungen aus der Pflegeversicherung pauschal auf 266 Euro pro Monat festschreibt. Zum Vergleich: Behinderte Menschen mit der Pflegstufe II beziehen, wenn sie nicht in so einer stationären Wohneinrichtung, sondern in einem Pflegeheim leben, Leistungen in Höhe von 1.330 Euro. Den betroffenen Menschen mit Behinderung und den Kommunen entgehen so nach Angaben von Löb allein in Westfalen-Lippe mindestens 66 Millionen Euro im Jahr.
Positiv an dem Gesetz sei, dass die tatsächlichen Kosten des neuen Gesetzes überprüft würden. ¿Die Kommunen in NRW zahlen über die Landschaftsverbände die Eingliederungshilfe und müssen deshalb die Kosten im Blick behalten. Es gilt das Wort des Berliner Koalitionsvertrages, dass für die Kommunen keine neue Ausgabendynamik entstehen darf. Dort, wo neue Leistungsansprüche verankert wurden oder Leistungsansprüche ausgeweitet wurden, ist der Bund in der Pflicht. Wenn sich die jetzigen Kostenkalkulationen als falsch herausstellen, muss der Bund zahlen.¿
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