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Mitteilung vom 20.03.19

Presse-Infos | Soziales

Down-Syndrom-Tag: Langes Leben mit Behinderung

Drei Fragen an LWL-Sozialdezernent Matthias Münning

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Münster (lwl). Wer 1929 mit der Genmutation Trisomie 21 auf die Welt kam, wurde durchschnittlich neun Jahre. Bis in die 1980er Jahre starben 90 Prozent der Betroffenen vor dem 25. Lebensjahr. 30 Jahre später hat sich die Lebenserwartung von Menschen mit sogenanntem Down-Syndrom auf über 60 Jahre erhöht - vor allem dank verbesserter gesundheitlicher Versorgung. Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags am Donnerstag (21.3.) erklärt Matthias Münning, Sozialdezernent des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), welche Herausforderungen sich aus dieser erfreulichen Tatsache ergeben.

Altern Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung anders als Nichtbehinderte?
Münning:
Der LWL hat sich zusammen mit der Katholischen Hochschule Münster intensiv mit dem Altern von Menschen mit geistiger Behinderung auseinandergesetzt. Daher wissen wir, dass viele Alterungsprozesse und die Herausforderungen ähnlich wie bei allen Menschen sind. Aber es gibt auch Besonderheiten: Menschen mit geistiger Behinderung können sich weniger gut ausdrücken, sind nicht immer in der Lage, Unwohlsein oder Schmerzen zu benennen, die ja gerade im Alter häufiger auftreten. Hinzu kommt, dass es alterstypische Krankheiten, z.B. Alzheimer gibt, deren Auswirkungen auf Menschen mit geistiger Behinderung kaum erforscht sind.

Was für Lösungen gibt es, um Menschen mit Behinderung auch im Alter ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen?
Münning:
Auch Menschen mit Behinderung im Alter wollen und sollen so selbstständig wie möglich leben können - am besten in ihrer eigenen Wohnung oder zumindest in ihrem gewohnten Wohnumfeld. Daher braucht es in erster Linie angepasste Wohnformen. Seniorenheime oder Pflegedienste sind auf die Betreuung geistig behinderter Senioren häufig nicht eingestellt. Über die Hälfte der Menschen mit geistiger Behinderung lebt sehr lange bei ihren Eltern. Doch die werden irgendwann selbst gebrechlich oder krank. Mittlerweile überleben Kinder mit Behinderung ihre Eltern immer häufiger. Hier sehe ich die Träger der Eingliederungshilfe in der Verantwortung, Angehörige mit entsprechenden Angeboten zu entlasten. Dazu gehört auch, Eltern die Sorge zu nehmen, was mit ihrem Kind passiert, wenn sie selbst nicht mehr da sind.

Und wie können solche Angebote konkret aussehen?
Im Rahmen der sogenannten Teilhabeplanung sollten sich die Menschen mit Behinderung, Eltern und Angehörige und die Träger der Eingliederungshilfe frühzeitig zusammensetzen und einen individuellen Plan entwickeln. Gemeinsam kann dann überlegt werden, ob ein Verbleib in den eigenen vier Wänden oder eine besondere Wohnform besser geeignet sind. So können ältere Menschen mit geistiger Behinderung zum Beispiel von einem Leben in einer Wohngemeinschaft profitieren.

Weitere Informationen: http://www.behinderung-alter.lwl.org



Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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