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Mitteilung vom 18.10.19

Presse-Infos | Soziales

"Meine Seele läuft jetzt wieder aufrecht"

Interview mit Thomas Frauendienst, der sich als Betroffener an die Anlauf- und Beratungsstelle der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" gewandt hat

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Münster (lwl). Die "Stiftung Anerkennung und Hilfe" wurde für Menschen errichtet, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Thomas Frauendienst war einer der Ersten, der sich an die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gewandt hat. Im Interview sagt er, welche Erfahrungen er mit dem Verfahren gemacht hat.

Herr Frauendienst, Sie waren als Kind einige Jahre in einer Einrichtung für Kinder mit Behinderungen untergebracht und haben dort Gewalt erfahren. Wie haben Sie von der Stiftung Anerkennung und Hilfe erfahren?
Thomas Frauendienst:
"Bereits im Jahr 2016 bin ich durch einen Zeitungsartikel auf die "Stiftung Anerkennung und Hilfe" aufmerksam geworden. Daraufhin habe ich mich an die für mich zuständige Anlaufstelle beim LWL in Münster gewandt. Zu den dort tätigen Personen hatte ich bereits in den Vorjahren Kontakt. Allerdings ließ der damals bereits bestehende "Fonds Heimerziehung" Betroffene, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht waren, außen vor. Jetzt erhielt ich dort die Information, dass die Gründung der Stiftung bevorsteht. Anfang 2017 ist die Stiftung in Kraft getreten und durch meinen vorherigen Kontakt wurde ich direkt benachrichtigt, sodass ich als einer der ersten einen Antrag stellen konnte."

Was sind die Voraussetzungen, um einen Antrag bei der Stiftung stellen zu können?
Thomas Frauendienst:
"Ideal ist es, wenn man zum Beispiel durch Dokumente den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder in der Psychiatrie als Kind bzw. Jugendlicher nachweisen kann. Wenn einem Betroffenen das nicht möglich ist, dann kümmert sich die Anlaufstelle darum. Und selbst, wenn keinerlei Unterlagen mehr auffindbar sein sollten, sehen die Regularien der Stiftung vor, dass es ausreicht, wenn die Betroffenen die Unterbringungsumstände schildern können. Ich erfuhr auch, dass man bei dem Beratungsgespräch unterstützt wird und an jeder Stelle des Verfahrens die Hilfe bekommt, die man braucht. Zudem wurde mir die Sorge vor der Anrechnung der Stiftungsleistungen auf Sozialleistungen genommen, da es sich um ein sogenanntes geschütztes Vermögen handelt und damit unpfändbar ist."

Wie haben Sie das Beratungsgespräch erlebt?
Thomas Frauendienst:
"Das Beratungsgespräch habe ich als ein Gespräch ohne Druck, mit einem respektvollen Umgang, mit Toleranz und Einfühlungsvermögen wahrgenommen. Die Atmosphäre bei dem Gespräch war menschlich und gut. So war es mir von Anfang an möglich, Vertrauen aufzubauen. Zusätzlich war mir im Vorfeld angeboten worden, eine Person meines Vertrauens mit zu bringen. Die Anwesenheit meiner Lebensgefährtin hat mir zusätzlich geholfen und Sicherheit gegeben."

War es für Sie schwierig diesen Schritt zu gehen?
Thomas Frauendienst:
"Bereits bei den vorherigen Telefonaten mit der Anlauf- und Beratungsstelle war mir die Angst vor einem persönlichen Kontakt genommen worden. Dadurch wurde mir von Anfang an ein positives Gefühl vermittelt. Ich wurde da abgeholt, wo ich zu dem Zeitpunkt der Antragstellung stand. An keiner Stelle des Verfahrens habe ich Druck erlebt. Ich konnte jederzeit selbst entscheiden, was ich mitteilen wollte. Ich kann jedem Betroffenen raten: Geh zur Anlauf- und Beratungsstelle. Dort warten Menschen, die dir helfen. Es wird nicht gewertet. Ich habe viel Vertrauen erlebt."

Haben Sie den Eindruck, dass die finanziellen Leistungen - vielleicht auch das Zuhören - den Betroffen bei der Aufarbeitung des Erlebten helfen kann?
Thomas Frauendienst:
"Das Gespräch hatte für mich eine herausragende Wirkung. Mir hat es sehr geholfen, dass die Fachberaterinnen wertfrei zugehört und meinen Ausführungen geglaubt haben. So habe ich ein Stück meiner Menschenwürde zurückgewonnen. Auch die Benachrichtigung über die Zahlung der Stiftungsgelder war wichtig für mich. Mir wurde zum ersten Mal schriftlich bestätigt, dass ich Leid und Unrecht erlebt habe und dass dies öffentlich anerkannt wird. Die Summe kann das Erlebte nicht auslöschen, sie kann nur die aktuelle Lebenssituation verschönern. Die Anerkennung durch das Gespräch hat mir jedoch geholfen, wieder Frieden mit meinem Leben zu finden.
Die Ärzte haben mir geholfen, wieder mit meinen Füßen laufen zu können, die Fachberaterinnen der LWL-Anlauf- und Beratungsstelle hingegen haben mir zu meiner Würde zurück verholfen. Meine Seele läuft jetzt wieder aufrecht."

Wie ging es nach der Auszahlung der Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" für Sie weiter?
Thomas Frauendienst:
"Nach dem Verfahren bei der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" habe ich mich mit meiner persönlichen Aufarbeitung und der Recherche in der Einrichtung, in der ich damals untergebracht war, beschäftigt. Der gesamte Prozess hat meiner Seele gut getan. Ich habe mich im Anschluss auch an Veranstaltungen der Stiftung in Berlin und Düsseldorf beteiligt, bei denen ich selbst über meine Erlebnisse berichten konnte. Gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel und dem LWL habe ich für den 5. November noch eine eigene Veranstaltung in Castrop-Rauxel organisiert. Mein Wunsch ist es, dass sich ganz viele Menschen an die Anlauf- und Beratungsstelle wenden."


Hintergrund
Anfang 2017 haben Bund, Länder und Kirchen die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" gegründet. Ziel der Stiftung ist es, Leid und Unrecht anzuerkennen, das betroffene Menschen als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfahren haben. Zudem unterstützt die Stiftung die Betroffenen dabei, die heute noch vorhandenen Folgen des erlittenen Unrechts zu bewältigen oder zu vermindern. Zu diesem Zweck sind seit Anfang 2017 im ganzen Bundesgebiet Regionale Anlauf- und Beratungsstellen errichtet worden, die den Betroffenen vor Ort weiterhelfen. Für das Land NRW nehmen diese Aufgabe seit dem 1. Januar die Anlaufstellen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster für Westfalen-Lippe und beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln für das Rheinland wahr. Betroffene können sich noch bis zum 31.12.2020 an diese Stellen wenden. Bei der Anlaufstelle in Münster haben bis zum 01.09.2019 bereits 2.364 Betroffene hiervon Gebrauch gemacht.

Weitere Informationen über die LWL- Anlauf- und Beratungsstelle, die Stiftung und die Leistungen unter http://www.rabs.lwl.org und http://www.stiftung-anerkennung-hilfe.de.



Pressekontakt:
LWL- Regionale Anlauf- und Beratungsstelle, Tel: 0251 591 4582, gila.richter@lwl.org und Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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