TEXT | [Die Warendorfer Frauen begründeten die Aufstellung einer eigenen Frauenliste folgendermaßen:]
[...] daß neben den bisherigen, die Frau besonders interessierenden Belangen des Stadtparlaments (wie Fragen der Mädchenschulbildung, Jugendfürsorge, Volksbildung, Kino, Armenpflege, Säuglings- und Tuberkulose-Fürsorge, Krankenhausinteressen usw.) durch das neue Wohlfahrtsgesetz“ von Februar 1924 in den Städten weitere schwerwiegende Aufgaben den Frauen zufallen würden. Es wurde darauf hingewiesen, „daß fast die gesamte bisher vom Staat ausgeübte Wohlfahrtspflege, die Bewilligung der Mittel für die Kriegshinterbliebenen, Kriegerwitwen und Waisen, die Sozial- und Kleinrentner-Unterstützung usw. in Zukunft dem Kreis und den Gemeinden obliegen.“ Die Gesamtheit müsse ein Interesse daran haben, „dass diese Dinge auch von Frauen mitberaten und beschlossen werden!“ Die Frauen sahen sich durch das Frauenwahlrecht "in die sittliche Pflicht“ genommen, auf das politische Geschehen Einfluss zu nehmen. |