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(94 KB)   Wasserturm "Lanstroper Ei", Dortmund-Grevel / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem   Wasserturm "Lanstroper Ei", Dortmund-Grevel / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem
TITELWasserturm "Lanstroper Ei", Dortmund-Grevel
DATIERUNG1904


INFORMATIONDas Bild zeigt den 1904 von der Firma A. Klönne erbauten Wasserturm in Dortmund-Grevel - im Volksmund "Lanstroper Ei" genannt Er versorgte die heutigen Stadtteile Derne, Lanstrop, Grevel, Hostedde und Lünen. Die Gesamthöhe von 54,30 m ermöglichte die Trinkwasservorsorgung der höchsten Gebäude. Der Wasserturm "Lanstroper Ei" gilt als "Beispiel des funktionell ausgeprägten und nicht durch gestalterische Elemente kaschierten Industriebaues".

Die vom Ingenieur Barkhausen um die Jahrhundertwende entwickelte Wasserkammer faßte bei einer Behälterhöhe von 18,30 m und einem Durchmesser von 14 m 2.000 Kubikmeter Wasser. Der Wasserturm nimmt "als vielleicht letzter Vertreter eines Barkhausen-Behälters mit Kugelboden ... einen wichtigen Platz ein".

Deshalb stand der Wasserturm schon 1980 unter Schutz. Dennoch richtete die damalige Eigentümerin Gelsenwasser AG einen Abbruchantrag an die Stadt Dortmund. Der 1980 durch eine Umstellung des Versorgungssystems stillgelegte Wasserturm war für die Gelsenwasser AG nutzlos geworden. Das Bauordnungsamt der Stadt Dortmund wies den Abbruchantrag mit Hinweis auf den Denkmalschutz ab, wogegen die Eigentümerin zunächst Widerspruch einlegte.

Zwischenzeitlich aktivierte sich die Bevölkerung. Eine 8. Klasse der Hauptschule Lanstrop schrieb an die SPD-Fraktionsgeschäftsstelle, um den Abriß zu verhindern. Die Schüler begründeten ihre Initiative mit der ehemaligen lebensnotwendigen Funktion des Wasserturms; damit, daß der Turm beide Weltkriege überstanden hatte und mit seiner Bedeutung als Orientierungspunkt, Wahrzeichen und Heimatsymbol. In der Folge entfalteten die Schüler verschiedene öffentlichkeitswirksame Aktionen.

Vertreter des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege, der Unteren Denkmalbehörde Dortmund und der Gelsenwasser AG bescheinigten dem Turm im November 1980 einen guten Erhaltungszustand mit geringen Korrosionsschäden. Die Gelsenwasser AG hielt jedoch wegen der Folgekosten, die sie als Eigentümerin zu tragen hatte, und der fehlenden Kontrolle über das Grundstück mit dem Wasserturm am Widerspruch fest.

Die fehlende Kontrolle über das Grundstück erschien tatsächlich problematisch. Der Turm wurde des öfteren bestiegen, um ihn mit Parolen zu versehen. Ohne Gefahren waren die Besteigungen nicht. Daher befürchtete die Gelsenwasser AG eine Rufschädigung. Selbst eine Bezuschussung für den Erhalt brachte die Wassergesellschaft nicht von ihrer bisherigen Position ab. Sie diente den Turm vielmehr der Stadt Dortmund als Schenkung an.

Derweil prüfte das Westfälische Amt für Denkmalpflege künftige Nutzungsmöglichkeiten. Wegen der Konstruktion war nach seiner Auffassung der Turm für die Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machen. Eine kommerzielle Nutzung kam nicht in Frage. Auch die Juso-AG Lanstrop empfahl in seinem Antrag an die zuständige Bezirksvertretung die Erhaltung und Unterschutzstellung des Wasserturms nach dem Denkmalschutzgesetz NW. Sie registrierte wachsendes Interesse der Bevölkerung am "Lanstroper Ei" und regte die Nutzung als Aussichtsturm an. Bei einem Ortstermin Ende 1980 betonten die Denkmalpfleger, daß der Wasserturm mit der Zeche Gneisenau ein "einprägsames Bild der Industrielandschaft des Dortmunder Nordens" forme. Auch sie strebten die vorläufige Unterschutzstellung nach § 4 DSchG an, die im Februar 1981 erfolgte.

Für die Eigentümerin Gelsenwasser AG erwuchs die Verpflichtung, den Turm zu erhalten. Deshalb bot die Gelsenwasser AG nun an, dieses als "eigenen Beitrag zur Denkmalpflege" zu verschenken. Doch das Westfälische Amt für Denkmalpflege stellte heraus, daß es sich nicht um eine Schenkung, sondern um ein Übernahmeverlangen nach § 31 DSchG handelte. Weder die Stadt Dortmund noch die Stadtwerke waren in der Folgezeit aus rechtlichen und finanziellen Gründen bereit, das Folgekosten nach sich ziehende Angebot anzunehmen. Vielmehr trug die Untere Denkmalbehörde den Wasserturm "Lanstroper Ei" in die Denkmalliste der Stadt Dortmund ein. Gegen diese Eintragung legte die Gelsenwasser AG Widerspruch ein.

Schließlich bot die Gesellschaft das “Lanstroper Ei" samt Grundstück Dritten an und stellte einen Beitrag für die Sanierung in Höhe der Abbruchkosten in Aussicht.

Noch einmal meldete die Presse Anfang 1984 den drohenden Abbruch. Darauf meldete sich ein Interessent, der den Wasserturm zu Wohnzwecken umnutzen wollte. Der Interessent, ein Architekt, warf Fragen der Denkmalpflege auf, z. B. wegen der Anbringung von Fenstern. Inwieweit kann ein Wasserturm umgestaltet werden, damit die ursprüngliche Funktion ablesbar bleibt?

Seit 1985 will der Architekt das "Lanstroper Ei" mit öffentlichen Zuschüssen umbauen. Durch diese Privatinitiative eines Einzelnen bleibt der Wasserturm "Lanstroper Ei" als Wahrzeichen und Orientierungspunkt in Dortmund-Grevel erhalten.

Standort:
Wasserturm "Lanstroper Ei"
Rote Fuhr
4600 Dortmund 14 (Grevel)


TECHNIKFoto
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FOTO-PROVENIENZMünster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem


QUELLE    Klaukien, Jürgen | Technische Kulturdenkmäler im Ruhrgebiet | Dia 06, S. 37f.
PROJEKT    Diaserie "Westfalen im Bild" (Schule)

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ35   Bildmaterial (Reproduktion, Foto)
Zeit3.9   1900-1949
Ort1.2   Dortmund, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet10.13   Industrie, Manufaktur
DATUM AUFNAHME2004-02-25
AUFRUFE GESAMT1320
AUFRUFE IM MONAT26