QUELLE

DATUM1953-03-10   Suche   Suche DWUD
TITEL/REGESTNordrhein-Westfalen: "Gesetz über Landesfarben, Landeswappen und Landesflagge"
ERLÄUTERUNGNach der Gründung Nordrhein-Westfalens im August 1946 durch die britische Besatzungsmacht bestand die Notwendigkeit ein einheitliches Symbol zu finden, das das neue Land repräsentieren und ein gemeinsames Landesbewusstsein schaffen sollte.

Nach der ersten Landtagswahl im April 1947 schrieb die Landesregierung einen öffentlichen Wettbewerb aus, worauf über 1.000 Wappenvorschläge bei ihr eingingen. Da diese dem Anspruch, die Gesamtheit des Landes darzustellen nicht gerecht wurden, beauftragte die Landesregierung schließlich den Maler Wolfgang Pagenstecher einen Einwurf vorzulegen, der die historischen Wappen von Rheinland, Westfalen und Lippe einbeziehen sollte. Diese Vorlage wurde Grundlage für das neue Landeswappen, das von Ministerpräsident Karl Arnold am 21.01.1948, dem ersten Jahrestag der Vereinigung Lippes mit Nordrhein-Westfalen, vorgestellt wurde.

Das Wappen besteht aus drei Feldern, die jeweils für einen der drei Landesteile stehen: Die linke Hälfte des Wappenschildes enthält einen von unten links nach oben rechts verlaufenden silbernen Wellenbalken auf grünem Grund, die rechte Hälfte ein springendes silbernes Ross mit erhobenem Schweif auf rotem Grund. In der silbernen Wappenspitze befindet sich eine fünfblätterige rote Rose mit goldenen Butzen und fünf goldenen Kelchblättern.

Ältester Bestandteil des nordrhein-westfälischen Landeswappens ist die Lippische Rose, die bereits im 12. Jahrhundert auf Münzen und Siegeln auftauchte und frühzeitig Wappensymbol für die lippische Herrschaft war. Als Wappen wird die Rose weiterhin vom Landesverband Lippe verwendet und findet sich auch in den Wappen der Kreise und Städte des ehemaligen Landes Lippe. Das westfälische Ross, das im Landeswappen aus Platzgründen steiler aufgerichtet steht als im Westfalenwappen, fand bereits im 15. Jahrhundert Verwendung und erinnert an das Volk der Sachsen, die zur Zeit der Karolinger neben Westfalen auch das heutige Niedersachsen bevölkerten. In modernisierter Form führt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe das westfälische Wappen fort. Das Wappen der preußischen Rheinprovinz mit der Darstellung des Rheins stammt erst aus dem 19. Jahrhundert. Allerdings schlängelt sich der Fluss im rheinischen Wappen geographisch korrekt von Südwesten nach Nordosten. Im nordrhein-westfälischen Landeswappen bewegen sich Rhein und Ross aufeinander zu und sollen so die Zusammengehörigkeit beider Landesteile symbolisieren. Das rheinische Wappen wird noch vom Landschaftsverband Rheinland verwendet.

Die Grundfarben des Landeswappens entsprechen den Landesfarben Grün-Weiß-Rot, die in der Landesflagge mit drei gleich breiten Querstreifen erscheinen und eine Kombination der traditionellen Farben der Provinzen Rheinland (grün-weiß) und Westfalen (weiß-rot) sind. Wappenhalter und Helm, eigentlich übliche Bestandteile von Wappen, wurden beim nordrhein-westfälischen Landeswappen weggelassen - angesichts der Not der Nachkriegszeit hielt man einen solchen Schmuck für unangemessen. Auf die im Original stark geschweifte Oberlinie des Landeswappens wird inzwischen häufig zugunsten einer vereinfachten modernisierten und begradigten Form verzichtet. Endgültig gesetzlich verankert wurde das Landeswappen am 10.03.1953 mit dem "Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge“.

Das Landeswappen darf als Hoheitszeichen ausschließlich von Behörden und Einrichtungen des Landes benutzt werden. Im öffentlichen Raum findet es sich häufig an den Amtsgebäuden von Behörden und Gerichten oder auch auf den Schildern von Notaren. Um Verbänden, Firmen, Vereinen und anderen zu ermöglichen, ihre Zugehörigkeit oder Verbundenheit zum Land NRW auszudrücken, wurde 1984 ein stilisiertes "NRW-Wappenzeichen“ zur freien Verwendung durch jedermann geschaffen: Im Unterschied zum tatsächlichen Landeswappen ist der Hintergrund von Rhein und Ross in den Landesfarben grün-weiss-rot gestreift bzw. in der schwarz-weißen Ausführung entsprechend schraffiert.

Ansgar Weißer


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ90   Gesetz, Verordnung, (Staats-)Vertrag
Zeit3.10   1950-1999
Ort1.1   Nordrhein-Westfalen (NRW) <1946 - >
Sachgebiet1.6   Flaggen, Fahnen, Banner
3.5   Staatsgebiet, Grenzen, Staatsangehörigkeit
DATUM AUFNAHME2006-10-31
DATUM ÄNDERUNG2023-06-26
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