Königreich Preußen: "Allerhöchste Kabinetsorder vom 20sten Juli 1826, betreffend die Verlängerung der in dem Publikations-Patente vom 21sten Juni 1825 festgesetzten Frist zur Anmeldung der Real-Ansprüche der älteren Hypothekengläubiger im Herzogthum Westphalen, Fürstenthum Siegen etc. bis zum 1sten September 1827"