Königreich Preußen: "Verordnung die Einführung des Allgemeinen Landrechts in Beziehung auf die Verwaltungsangelegenheiten der Landgemeinen in den zum Verwaltungsverbande der Provinz Sachsen gehörigen, der Westphälischen Zwischenregierung unterworfen gewesenen Landestheilen betreffend"