EREIGNIS

JAHR1298   Suche
MONATJuni
TAG24
TITELWestfälischer Landfrieden des Kölner Erzbischofs Wikbold von Holte


INFORMATIONLandfrieden haben auch in Westfalen eine lange Tradition, angefangen vom Reichsfrieden Kaiser Heinrichs IV. (reg. 1056-1106) aus dem Jahr 1103 über den Mainzer Landfrieden Kaiser Friedrichs II. (reg. 1212/15-1250) von 1235, der sich erstmals gegen das Fehdewesen ausspricht. Im späteren Mittelalter wird klar, dass Landfrieden nicht ohne die Beteiligung von Fürsten und Städten zu gewährleisten sind. Dies gilt auch für die Friedensordnungen in Westfalen, etwa für die Landfrieden, die die Kölner Erzbischöfe ab 1298 mit geistlichen und weltlichen Landesherren abschließen. Genannt seien die Friedensordnungen von 1307, 1358, 1365, 1371, 1387 oder 1392.

Am 24.06.1298, zehn Jahre nach der Schlacht bei Worringen, verbinden sich der Kölner Erzbischof Wikbold von Holte (reg. 1297-1304), Bischof Eberhard von Münster (reg. 1275-1301), Graf Eberhard II. von der Mark (reg. 1277-1308) sowie die Städte Münster, Soest und Dortmund zum ersten westfälischen Landfrieden. Das ständisch gemischte Landfriedensbündnis hat die Beseitigung von Krieg, Raub und Plünderung zum Ziel, richtet sich gegen das Fehdewesen und die allgemeine Unsicherheit in Westfalen und gebietet das Einschreiten der im Landfrieden Verbundenen gegen Landfriedensbrecher. Der westfälische Landfrieden der Territorien steht alsbald in Konkurrenz zum allgemeinen Reichslandfrieden, den im November 1298 König Albrecht I. (reg. 1298-1308) verkündet.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit2.16   1250-1299
Ort1   Westfalen/-Lippe (allg.)
2.19   Mark, Gt. < - 1666/1807>
2.21   Münster, (Fürst-)Bistum < - 1802>
Sachgebiet4.2   Verfassung, Staatsrecht, Stadtrecht, Verfassungsrecht
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