EREIGNIS

JAHR1734   Suche Portal
TITELKreiseinteilung in Minden-Ravensberg


INFORMATIONIm Zuge der Verwaltungsreformen werden unter König Friedrich Wilhelm I. (reg. 1713-1740) seit 1748 verschiedene Verordnungen erlassen, die überall in Preußen die Bildung von Landkreisen vorschreiben. Die seit 1719 gemeinsam verwalteten Territorien Minden und Ravensberg nehmen in diesem Zusammenhang eine Vorreiterposition ein, da hier bereits 1734 eine Unterteilung in jeweils zwei Kreise stattfindet. Die Grafschaft Mark wird 1753 in die vier Kreise Altena, Hamm, Hörde und Wetter untergliedert. Die über Jahrhunderte geltende Ämterverfassung mit dem Drosten oder Amtmann an der Spitze wird mit der Einrichtung von Kreisen in Westfalen bedeutungslos.

Die Leitung der Verwaltungsbezirke übernehmen sogenannte Landräte. Zu ihren Aufgaben zählt die allgemeine Verwaltung und die Aufsicht über die lokale Steuererhebung. Da sie dem örtlichen Adel entstammen, aber vom König eingesetzt werden, handelt es sich bei ihnen um staatliche Funktionsträger, die gleichzeitig als Vertrauensleute ihrer Standesgenossen im Kreis fungieren.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.5   1700-1749
Ort1.1   Altena, Kreis
1.9   Hamm, Kreis
1.11   Hörde, Kreis
2.19   Mark, Gt. < - 1666/1807>
2.20   Minden, (F)Btm. / Fstm. (Kfstm. Brandenburg / KgR. Preußen) < - 1810>
2.32   Ravensberg, Gt. < - 1807>
Sachgebiet3.1   Staat, Politik und Verwaltung / Allgemeines
3.7.2   Landesherren/-frauen, Präsidenten, Regierungschefs
3.10   Kreise, Landräte, Mitarbeiter
3.14.1   Haushalt, Finanzen, Steuern, Abgaben, Zoll
6.8.1   Adel
AUFRUFE GESAMT1790
AUFRUFE IM MONAT232