QUELLE

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DATUM1934-01-30   Suche   Suche DWUD
AUSSTELLUNGSORTBerlin
TITEL/REGESTDeutsches Reich: "Gesetz über den Neubau des Reichs"
TEXTDie Volksabstimmung und die Reichstagswahl vom 12. November 1933 haben bewiesen, daß das deutsche Volk über alle innenpolitischen Grenzen und Gegensätze hinweg zu einer unlöslichen, inneren Einheit verschmolzen ist.

Der Reichstag hat daher einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das mit einmütiger Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind.


Artikel 1
Die Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben.


Artikel 2
(1) Die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über.
(2) Die Landesregierungen unterstehen der Reichsregierung.


Artikel 3
Die Reichsstatthalter unterstehen der Dienstaufsicht des Reichsministers des Innern.


Artikel 4
Die Reichsregierung kann neues Verfassungsrecht setzen.


Artikel 5
Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.


Artikel 6
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.


Berlin, den 30. Januar 1934.

Der Reichspräsident
von Hindenburg

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick


QUELLE     | Reichsgesetzblatt | I, 1934, Nr. 11, S. 75


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.9   1900-1949
Ort1.6   Deutsches Reich <1918-1945>
Sachgebiet4.2   Verfassung, Staatsrecht, Stadtrecht, Verfassungsrecht
DATUM AUFNAHME2004-02-02
AUFRUFE GESAMT452
AUFRUFE IM MONAT148