QUELLE

DATUM1901-07-11   Suche   Suche DWUD
AUSSTELLUNGSORTHordel / Bochum / Hofstede
TITEL/REGESTVertrag zwischen der Zeche Hannibal und der Gemeinde Hofstede über die Versorgung der Gemeinde Hofstede mit elektrischer Beleuchtung
TEXTAbschrift.

Vertrag.
Zwischen der Gemeinde Hofstede, vertreten durch den Amtmann Wyneken zu Bochum und dem Gemeindevorsteher Wensthoff zu Hofstede einerseits und dem Bergassessor Windmöller zu Hordel als Vertreter der Zechen Hannover und Hannibal andererseits, wird hierdurch folgender Vertrag abgeschlossen:

§.1
Die Zeche Hannibal übernimmt die electrische Beleuchtung eines Theiles der Gemeinde Hofstede an den aus beigefügter Karte ersichtlichen Punkten. Eine weitere Ausdehnung der Beleuchtung in der Gemeinde unterliegt einer neuen Vereinbarung zwischen beiden Theilen.

§ 2
Die Beleuchtung wird durch Bogenlampen, deren Zahl auf 2 vereinbart ist, herbeigeführt.

§ 3
Die Beleuchtung erfolgt unter Zugrundelegung eines alljährlich von dem Amtmann der Krupp’schen Verwaltung der Zechen Hannover und Hannibal mitzutheilenden Beleuchtungskalenders, und zwar soll die Zahl der jährlichen Brennstunden für jede Bogenlampe die Höhe von 1825 nicht übersteigen. Höhere Gewalt, Einstellung des Betriebes, sowie Betriebsstörungen entbinden die Zeche Hannibal von der Lichtlieferung.
Sofern die Lichtlieferung ausgesetzt werden muß, ist die Gemeinde von der Entrichtung der Beleuchtungskosten für die Zeit der Nichtlieferung enthoben. Im Übrigen vergl. hins. zu § 6.

§ 4
Die zur Herbeiführung der electrischen Beleuchtung erforderlichen Anlagen, Maschinen, Leitungen, Lampen, Kohlenstifte, u. s. w. bleiben Eigenthum der Zeche Hannibal, welche auch deren Bedienung, Reparatur, Erneuerung und Instandhaltung auf eigene Kosten übernimmt und sich verpflichtet, die Anlage stets in brennfähigem Zustande nach dem heutigen Stande der Electrotechnik zu unterhalten. Die in Folge oder an der Beleuchtungsanlage [...] entstehenden Beschädigungen trägt die Zeche Hannibal, sofern dieselben nicht [auf] muthwillige oder gewaltsame Zerstörung zurückzuführen sind. Letzteren Falls trägt die Gemeinde sowohl die Reparaturkosten als auch einen in Folge dieser Beschädigungen [etwaig] entstehenden sonstigen Schaden.

§.5
Für die vertragsmäßige Beleuchtung der Straßen durch [...] zeitige Entzündung von 2 Lampen zahlt die Gemeinde [an] die Verwaltung der Zechen Hannover und Hannibal [eine] Vergütung von jährlich Mk. 885,40 (achthundertfünfundachtzig Mark 40 Pfg.).
Die Zahlung erfolgt am Schlusse eines jeden [Vierteljahres] für das letztere.
Sollte in Folge neuerer Erfindungen die Beleuchtung [sich] billiger herstellen lassen können, so soll eine entsprechende Vergünstigung der Gemeinde zu Theil werden, deren [Höhe] der Zeche Hannibal anheim gegeben wird.

[...]

§ 7
Der vorstehende Vertrag wird von beiden Theilen unkündbar auf die Dauer von 10 (zehn) Jahren vom Tage der Inbetriebsetzung der Beleuchtungsanlage an, abgeschlossen und tritt sodann einjährige, für beide Parteien jeder Zeit zulässige Kündigung ein.

§ 8
Die Kosten dieses Vertrages trägt jede der beiden Parteien zur Hälfte.

Hordel, Bochum und Hofstede, den 11. Juli 1901.

Krupp’sche Verwaltung
der Zechen Hannover u. Hannibal
gez. Windmöller

Der Amtmann
gez. Wyneken

Der Gemeindevorsteher
gez. Wensthoff



[handschriftl. Nachtrag:]
Dieser Vertrag ist im August 1905 aufgehoben worden. 24/II.06
[Unterschrift unleserlich]
ERLÄUTERUNGDer Vertrag zwischen der Zeche Hannibal und der Gemeinde Hofstede verdeutlicht den Beginn der Elektrifizierung in den Städten des Ruhrgebiets: Die meisten Zechen verfügten über Kraftwerke zur eigenen Energieversorgung. Häufig produzierten sie genügend Strom, um Teile der umliegenden Kommunen mit zu versorgen. Durch Verträge regelten Gemeinden und Industrieunternehmen Laufzeit und Kosten der Stromversorgung.

Die Zeche Hannibal gehörte seit 1899, ebenso wie die Zeche Hannover seit 1873, zur Firma Krupp in Essen. Der Erwerb der Anlagen ermöglichte die Versorgung der Gussstahlfabrik in Essen mit Kohlen, unabhängig von Preisschwankungen und Kohleknappheit in Krisenzeiten. Beide Zechen standen innerhalb des Krupp-Konzerns unter gemeinsamer Verwaltung mit Sitz in Hordel bei Bochum.


PROVENIENZ  Bergbau-Archiv Bochum
BESTANDFried. Krupp Bergewerke AG, Essen / Steinkohlenbergwerke Hannover und Hannibal
SIGNATURBBA 20 / 818


FORMALBESCHREIBUNGDie handschriftliche Quelle weist starke Abnutzungsspuren auf, einige Textpassagen sind unleserlich, v. a. § 6. Dieser Paragraph behandelt rechtliche Schritte im Streitfall zwischen den Vertragspartnern.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.9   1900-1949
Ort1.1   Bochum, Stadt <Kreisfr. Stadt>
1.5   Ruhrgebiet
Sachgebiet7.5   Energieerzeugung, Energieversorgung
10.14   Montanindustrie
DATUM AUFNAHME2004-03-30
AUFRUFE GESAMT2418
AUFRUFE IM MONAT172