QUELLE

DATUM1769-10-07   Suche Portal
AUSSTELLUNGSORTBerlin
TITEL/REGEST Kleve / Moers / Mark [Königreich Preußen]: "Erneuertes Publicandum, daß in denen Provintzien Cleve, Meurs und Mark, zur innern Consumtion schlechterdings keine andere als Märckische Stein-Kohlen, welche ohnedem in der Güte gegen fremden einen Vorzug haben, [...] eingeführet und gebrauchet [...] werden sollen."
TEXT[p. 71] Erneuertes
Publicandum,
daß
in denen Provintzien Cleve, Meurs und Mark,
zur innern Consumtion schlechterdings keine andere als
Märckische Stein-Kohlen,
welche ohnedem in der Güte gegen fremden einen Vorzug haben,
aus denen des Endes zu Gahlen bey Dorsten und zu
Ruhrorth etablirten Niederlagen, eingeführet und
Gebrauchet, und dagegen alle diejenigen, welche
sich dennoch gelüsten lassen,
Fremde Kohlen
einzubringen, oder auch nur darunter behülflich zu seyn,
ausser der Confiscation der Kohlen, wie auch der
dazu gebrauchten Pferde, Wagen, Karren
oder Kähne, mit Festungs-Strafe
beleget werden sollen.

Die dato Berlin den 7ten October 1769.

Cleve, gedruckt bey der Witwe Sitzmann, Königl. Preuß. Hofbuchdr.

[p. 72r] Seine Königliche Majestät in Preussen etc. Unser allergnädigster Herr, haben bereits durch das ergangene Publicandum vom 19. Sept. 1766. Dero allerhöchste Willens Meynung, daß in den Herzogthümern Cleve und Geldern, wie auch Fürstenthum Meurs und Grafschaft Marck keine andere, als einländische, aus denen ergiebigen Stein-Kohlen-Bergwercken der Grafschaft Marck geförderte, und von ungleich besserer Güte, als die fremden seyende Stein-Kohlen, von der, des Endes zu Gahlen ohnweit Dorsten an der Lippe etablirten Niederlage, zur innern Consumtion, eingeführet und gebrauchet werden sollen, bekannt gemachet, und dagegen die Einfuhre aller fremden Kohlen, bey Strafe der Confiscation und ausser dem Zehn Rthlr. für jeden Gang, verbothen, auch gehoffet, daß ein jeder Dero getreuen Eingesessenen und Unterthanen in obbenanten Provintzien, sich darnach aufs eigentlichste achten würde, um so mehr, da nicht nur die Absicht hierbey einzig und allein dahin gehet ein Landes Product im Lande selbst zu gebrauchen, die Provintzien denen willkührlichen Erhöhungen der Preise der fremden Kohlen-Händler zu entziehen, und die sonst, für fremde Kohlen ausser Landes gegangene ansehnliche Summe Geldes, im Lande zu erhalten und circulierend zu machen, durch den daraus erfolgenden besseren Betrieb der Bergwercke, wie auch Transport und Debit der Einländischen Kohlen aber, das innere Gewerbe und der Wohlstand obbemeldter, mit einander in der genauesten Verbindung stehender Provintzien, zu vermehren; Sonderlich auch den Preis der Märckischen Kohlen dergestalt, daß ein jeder dabey bestehen kann, determiniret, und deren Abholung und weitere Verfahrung, auf alle nur mögliche Art erleichtert ja so gar für die Provintzien Geldern und Meurs, und einige von Gahlen in etwas entlegene Clevische Districte, zu mehrerer Bequemlichkeit, eine besondere Niederlage am Rhein zu Ruhrort, errichtet worden.

[p. 72v] Da aber, dem allen ohnerachtet, zu desto mehrerem Befremden Seiner Königlichen Majestät, zeithero vielfältig bemercket werden müssen, daß sich dennoch Leute gefunden, welche theils aus eingewurtzelten Vorurtheilen, gegen diese heilsahme Einrichtung theils aus andern unerlaubten, und denen Wünschen der fremden Kohlen-Händler gemässen, und durch selbige unterstützten strafbahren Absichten, sich unterfangen, noch immerhin fremde Kohlen, in oftbenannte Provintzien heimlich einzubringen, oder auch anderen darunter beförderlich zu seyn, mithin den Absatz der Märckischen Stein-Kohlen zu schmälern, und wenn es möglich wäre, die getroffene Einrichtung wieder rückgängig zu machen; So finden allerhöchst gedachte Seine Königliche Majestät nöthig, gegen dergleichen boshafte Uebertretter Dero heilsahmen Gesetze, von nun an, mit mehrerer Schärfe zu verfahren, und setzen hierdurch und Kraft dieses fest; Daß á dato der geschehenen öffentlichen Bekanntmachung diese Publicandi der, oder diejenige, welche sich unterstehen solten, fremde Kohlen in die Provintzien Cleve Meurs und Marck heimlich oder öffentlich, es sey in grossen oder auch nur gantzen geringen Quantitaeten, kurtz es mag Nahmen haben, wie es will, entweder selbst einzuführen, oder auch nur anderen darunter im geringsten beförderlich zu seyn, imgleichen alle diejenigen, so von dergleichen Contraventionen Wissenschaft haben, und solches nicht so fort ihren vorgesetzten Obrigkeiten anzeigen, mithin alle diejenigen, welche dergleichen Contraventionen selbst begehen, oder daran Theil und Wissenschaft davon haben, es mag seyn Edelmann, Magistrats-Person, Bürger, Bauer, oder wer es wolle, ausser der Confiscation der Kohlen, wie auch der, zu deren Einbringung gebrauchten Pferde, Wagen, Karren, oder Kähne, andern zum Exempel, mit Festungs-Strafe, ganz unnachbleiblich beleget werden sollen; Wes Endes denn auch die Clevische, wie auch Meursische Krieges- und Domainen-Cammer, hierdurch authorisiret werden, durch abzuschickende und mit einer schriftlichen Ordre zu versehende zuverlässige Leute, von Zeit zu Zeit, unvermutete Haus-Visitationes und sonstige Recherchen anstellen zu lassen, wobey die Magistraete und Gerichts-Obrigkeiten jedes Orts, bey Vermeidung gleicher Strafe, promte Assistence leisten sollen. Und damit sich hierunter niemand mit der Unwissenheit entschuldigen könne: So soll dieses erneuerte Publicandum sofort zum Druck befördert, und überall öffentlich bekannt gemacht werden.

Signatum Berlin, den 7ten Octobris 1769.

Friderich.

v. Massow.
v. Hagen.
ERLÄUTERUNGVerordnung zur Förderung des Absatzes von Steinkohle aus dem Ruhrgebiet.


PROVENIENZ  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
BESTANDOberbergamt Dortmund
SIGNATURNr. 308


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Ort1.5   Ruhrgebiet
2.19   Mark, Gt. < - 1666/1807>
2.45   Westfalen, Hztm. < - 1802>
3.6.3   Dorsten, Stadt
Sachgebiet10.1   Wirtschaft und Arbeit / Allgemeines
10.2   Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Gewerbepolitik
10.5   Außenwirtschaft
10.14   Montanindustrie
10.16   Handel, Kauffrau/Kaufmann
DATUM AUFNAHME2004-03-30
AUFRUFE GESAMT2375
AUFRUFE IM MONAT257