QUELLE

DATUM1924   Suche   Suche DWUD
URHEBER/AUSSTELLERDünkelberg, Wilhelm, und Vertreter des Kreises Hagen
AUSSTELLUNGSORTWitten
TITEL/REGESTPachtvertrag zwischen der Ziegelei W. Dünkelberg in Witten und dem Kreis Hagen
TEXT[S. 1] Abschrift.

Pachtvertrag.

Zwischen Herrn Ziegeleibesitzer W. Dünkelberg auf Rittergut Steinhausen Post Bommern einerseits und dem Kreis Hagen
andererseits wurde heute folgender Pachtvertrag geschlossen.

§ 1.
Herr Dünkelberg verpachtet für die Kampagne 1924 seine am Güterbahnhof inn Bommern belegne Ziegelei mit sämtlichen Gebäuden, Oefen, Maschinen, Transportgeräten und Gleise pp. die zur Zeit vorhanden und zum ordnungsmässigen Betriebe erforderliche sind.

§ 2.
Die gesamte Leitung des Betriebes übernimmt Herr Dünkelberg selbiger ist auch berechtigt die erforderlichen Arbeiter und Angestellten (Meister) anzunehmen und zu entlassen. Sämtliche zur Durchführung des Betriebes erforderlichen Kosten trägt die Pächterin. Hierzu gehören die Löhnungsgelder für Arbeiter und Angestellten, die Kosten für Kohlen, elektr. Strom für Kraft und Lichtzwecke, Schmier und Putzmaterial, die Materialien für Reparaturen, sämtliche zur Erhebung kommenden Betriebssteuern einschl. Beiträge zum Ziegelleibesitzer Verband, Haftpflicht, Berufsgenossenschaft, Feuerversicherung, Eisenbahnanschlussgeleise. Die Gelder sind Herrn Dünkelberg erhält monatlich Abrechnung über die empfangenen Gelder unter Beifügung der Beläge.

§ 3.
Bei Schluss der Kampagne bezw. der Rückgabe der Ziegelei [S. 2] hat die Pächterin sämtliche Maschinen und Geräte sowie auch die Gebäude & Oefen durchreparieren zu lassen und in einem vollkommen betriebsfähigen Zustand zurück zu geben. Die bereits jetzt für die Kampagne 1924 ausgeführten Reparaturen hat die Pächterin ebenfalls zu erstatten.

§ 4.
Der Pachtpreis für da in § 1 bezeichnete Werk einschl. des erforderlichen Rohmaterials beträgt pro Tausend hergestellter Steine 2,5 (Zwei Goldmark fünfzig Pfg.) und ist bis zum 5. eines jeden Monats für den voraufgegangenen Monat in [bar] (Wertbeständige Zahlungsmittel oder bei Zahlungen in Papiermark zum Berliener Dollarkurs am Vortage der Zahlung.) zu entrichten. Als mindest Pacht werden pro Monat 800.— (Achthundert) Goldmark festgesetzt.

§ 5.
Die erforderlichen Kohlen liefert Herr Dünkelberg aus dem Grubenbetrieb der Gewerkschaft der Nachtigall zum Syndikatspreise (Förderkohlenpreis). Die Zahlung hat auch monatlich wie § 4 zu erfolgen.

§ 6.
Der Vertrag tritt [...] in Kraft und endet mit dem Schluss des Monats in dem das Werk im betriebsfähigen Zustand zurück gegeben wird. Falls eine weitere Verpachtung für das Jahr 1925 nicht stattfindet, muss die ordnungsmässige Rückgabe bis spätestens zum 1. Februar 1925 erfolgt sein.

§ 7.
Die für den Privatbedarf des Herrn Dünkelberg erforderlichen Ziegelsteine hat die Pächterin zum Selbstkostenpreis zu liefern.

§ 8.
Die Stempelkosten und die evtl. sonst zur Erhebung kommenden Abgaben auf Grund dieses Vertrages trägt die Pächterin.
ERLÄUTERUNGDie wirtschaftliche Lage stellte sich für viele Unternehmen Anfang bis Mitte der 1920er Jahre eher schlecht dar, so auch für die Ziegelei Dünkelberg in Witten-Bommern. Die Verpachtung der Ziegelei sicherte dem Unternehmer Dünkelberg sein Einkommen, während sich gleichzeitig der Kreis Hagen günstiges Baumaterial für Wohnungsbau etc. sicherte. Nach Ablauf des Vertrages übernahm der Unternehmer wieder den Betrieb.


PROVENIENZ  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
BESTANDKreis Hagen - Kreisausschuss
SIGNATURNr. 145


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.9   1900-1949
Ort1.3.9   Witten, Stadt
1.4   Hagen, Stadt <Kreisfr. Stadt>
1.5   Ruhrgebiet
1.8   Hagen, Kreis
Sachgebiet7.3   Bauwesen
10.1   Wirtschaft und Arbeit / Allgemeines
10.13   Industrie, Manufaktur
DATUM AUFNAHME2004-03-30
AUFRUFE GESAMT3060
AUFRUFE IM MONAT143