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DATUM | 1942-10-16 Suche Suche DWUD | |||||||||||||||||||
AUSSTELLUNGSORT | Münster | |||||||||||||||||||
TITEL/REGEST | Vermerk für den münsterschen Stadtbaurat Dr. Poelzig über die Versorgung Bombengeschädigter mit Möbeln aus jüdischem Besitz | |||||||||||||||||||
TEXT | [S. 1] Münster, den 16. Oktober 1942 1.) Vermerk: Betrifft: Versorgung Bombengeschädigter mit Möbeln und Hausrat. Am 15.10.42 gegen 16 Uhr rief Oberregierungsrat Heising vom Oberfinanzpräsidium bei Herrn Rechtsrat Sasse an und teilte mit, dass er für Samstag den 17. oder einige Tage später die Ankunft eines Schiffes mit 156 jüdischen Zimmereinrichtungen einschliesslich Zubehör erwarte. Das Schiff würde bei der Münsterschen Schiffahrts- und Lagerhaus A.G. in Münster löschen. Die Sachen seien an sich nicht für Münster bestimmt. Er sei jedoch bereit, die Gegenstände in Münster an Bombengeschädigte zur Verteilung zu bringen, falls die Stadt die Unterbringung der Sachen übernehmen wolle. Rechtsrat Sasse hat Herrn Oberregierungsrat Heising nach Rücksprache mit dem Oberbürgermeister und Stadtbaurat Poelzig erklärt, dass die Stadt im Interesse der Bombengeschädigten ein dringendes Interesse daran habe, dass diese Gegenstände in Münster zur Verteilung kämen und hat Herrn Oberregierungsrat Heising zugesagt, für die Unterbringung der Sachen zu sorgen und auch im übrigen jede mögliche Hilfe, insbesondere für den Transport der Sachen zu leisten. Da der Leiter des Wirtschaftsamtes, Herr Stadtoberinspektor Jekel, und Herr Inspektor Assmut gestern nachmittag nicht mehr zu erreichen waren, hat Herr R.R. Sasse mit Herrn Oberinspektor Wesseling besprochen, dass für die Unterbringung notfalls die Turnhalle der Luther-Schule sowie die Barackenschule Am Wasserturm zur Verfügung gestellt werden können. Diese Rückfrage war insbesondere deshalb erforderlich, weil Oberreg. Rat Heising angegeben hatte, dass das von der Stadt in Aussicht gestellte Lager Stadtbäumer anderweitig belegt sei. Da R.R. Sasse am 16.10. anderweitig dienstlich in Anspruch genommen ist und ab 17.10. für mehrere Tage von Münster abwesend ist, hat er den Unterzeichneten beauftragt, während seiner Abwesenheit die erforderlichen Verhandlungen zu führen. [S. 2] Ich habe daraufhin zunächst Herrn Oberinspektor Jekel heute vormittag in Kenntnis gesetzt. Herr Jekel hat selbst zu den von der Stadt angemieteten Lagerräumen bei Stadtbäumer festgestellt, dass diese Lagerräume, und zwar 2 Stockwerke, frei sind. Es ergeben sich hiermit für die Unterbringung folgende Möglichkeiten: 1.) Lager Stadtbäumer 2.) Turnhalle Lutherschule 3.) Schulbaracke "Am Wasserturm" 4.) Marks-Haindorf-Stiftung. Soweit die Möbel zum Lager Stadtbäumer zu schaffen sind, wird sich der Transport notfalls durch Pferdefuhrwerk bewerkstelligen lassen. Im übrigen wird für die Freistellung von Treibstoff Sorge zu tragen sein. Ich habe daraufhin Herrn Oberreg.Rat Heising fernmündlich von der Unterbringungsmöglichkeit verständigt und ihn gebeten, sich seinerseits um die Bereitstellung von Fuhrzeugen u. Transportpersonal zu bemühen. Ich habe ihn insbesondere daraufhingewiesen, dass die Zuziehung sachkundiger Transportarbeiter erforderlich sei, weil die Gegenstände nicht in Lifts verpackt sind. Oberreg.Rat Heising wird sich in dieser Richtung bemühen und mich von dem Ergebnis seiner Bemühungen unterrichten. Inzwischen hat mich Oberreg.Rat Heising dahin verständigt, dass das Schiff nach Angaben der Münsterschen Schiffahrtsgesellschaft erst in etwa 2 Wochen eintrifft, da es wegen einer Reparatur festliegt. Damit ist für die Vorbereitung eine längere Zeit gewonnen. Ich habe in der Angelegenheit heute mit Herrn Reg.Rat Dr. Heimann vom Landeswirtschaftsamt gesprochen. Dr. Heimann sagte mir zu, dass er für die Zwecke des Transportes ein besonderes Kontingent Treibstoff zur Verfügung stellen wolle, falls sich dies irgendwie ermöglichen liesse. Im übrigen erklärt mir Dr. Heimann, dass Oberreg.Rat Heising zunächst dem Landeswirtschaftsamt die Verteilung der Gegenstände angeboten habe. Das Landeswirtschaftsamt könne aber selbst die Verteilung nicht durchführen, müsse das vielmehr den Wirtschaftsämtern überlassen. Die von der Finanzverwaltung in diesem Falle vorgesehene Veräusserung der Gegenstände durch die Finanzverwaltung selbst wird vom Landeswirtschaftsamt nicht gebilligt. Dr. Heimann stellte anheim, die Stadt möge sich mit der Finanzverwaltung nochmals wegen Übergabe der Sachen mit dem Wirtschaftsamt der [S. 3] Stadt Münster in Verbindung setzen und gegebenenfalls das Landeswirtschaftsamt zu den Verhandlungen hinzuziehen. 2.) Vorzulegen Herrn Stadtbaurat Poelzig mit der Bitte um Kenntnisnahme, insbesondere wegen der Inanspruchnahme der Schule am Wasserturm. I. A. [handschriftlicher Vermerk:] Die Wasserschule soll vom HO. 17 III belegt werden. Gegen eine kurzfristige Lagerung kein Bedenken. Poelzig 19.X.42 | |||||||||||||||||||
PROVENIENZ | Stadtarchiv Münster | |||||||||||||||||||
BESTAND | Stadtregistratur, Fach 36 | |||||||||||||||||||
SIGNATUR | 18d | |||||||||||||||||||
QUELLE | Mecking, Sabine | Verfolgung und Verwaltung | Nr. 27, S. 68f. | |||||||||||||||||||
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
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DATUM AUFNAHME | 2004-04-15 | |||||||||||||||||||
AUFRUFE GESAMT | 3470 | |||||||||||||||||||
AUFRUFE IM MONAT | 6 | |||||||||||||||||||
Seiten-URL: http://www.westfaelische-geschichte.de/que1242 | ||||||||||||||||||||
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