QUELLE

DATUM1909-07-01   Suche   Suche DWUD
AUSSTELLUNGSORTMünster
TITEL/REGESTSatzungen des Akademischen Frauenbundes in Münster
TEXTSatzungen des Akademischen Frauenbundes in Münster

§ 1. Zweck.
Der Akademische Frauenbund in Münster (A. F. M.) ist ein korporativer Verein an der Westfälischen Wilhelms-Universität und bezweckt den Zusammenschluss der an der genannten Universität studierenden Frauen zur Wahrnehmung der akademischen und nationalen Interessen der Mitglieder.

§ 2. Mitgliedschaft.
Mitglied kann jede an der Westfälischen Wilhelms-Universität auf Grund des Reifezeugnisses einer Studienanstalt für Mädchen oder einer deutschen neunstufigen höheren Lehranstalt für Knaben immatrikulierte Studentin deutscher Nationalität werden.
Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Meldung bei der Vorsitzenden, nachdem die Aufzunehmende mindestens einer Veranstaltung des Vereins beigewohnt hat, durch geheime Abstimmung der Mitgliederversammlung. Zweidrittelstimmenmehrheit ist erforderlich.
Nach der Exmatrikulation in Münster gehören die Mitglieder dem Verein als Bundesfreundinnen an, ohne Stimmrecht.
Nachdem das Mitglied seine geldlichen Verbindlichkeiten gegen den Verein erfüllt hat, steht ihm der Austritt jederzeit frei; er erfolgt durch schriftliche Erklärung dem Verein gegenüber.
Der Ausschluß eines Mitgliedes kann erfolgen wegen Schädigung der Vereinsinteressen. Darüber entscheidet eine Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 3. Vorstand.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus der Vorsitzenden, der Schriftführerin und der Kassiererin. Die Wahl des Vorstandes wird in jedem Semester vorgenommen und erfolgt durch Zweidrittelstimmenmehrheit.
Die Vorsitzende wird im Behinderungsfall durch die andern Vorstandsmitglieder nach der Reihenfolge ihrer Ämter vertreten.
In der letzten Versammlung des Semesters wird eine Ferienordnerin gewählt, die in Abwesenheit der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen auch die erste Mitgliederversammlung des Semesters beruft und leitet.

§ 4. Versammlungen.
Es werden ordentliche Mitgliederversammlungen abgehalten.
Über die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlungen entscheidet die Vorsitzende.
Es müssen mindestens drei ordentliche Versammlungen im Semester stattfinden, davon je eine zu Anfang und Schluß des Semesters.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können auf Anordnung der Vorsitzenden und müssen auf schriftlichen Antrag von drei Mitgliedern innerhalb vier Tagen stattfinden.
Die Tagesordnung der Versammlungen (ordentliche und außerordentliche) bestimmt die Vorsitzende, doch kann jedes Mitglied spätestens vierundzwanzig Stunden vor der Versammlung die Aufnahme eines Gegenstandes in die Tagesordnung verlagen.
Beschlußfähig ist eine Mitgliederversammlung, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

§ 5. Kasse.
Der Beitrag eines Mitgliedes beträgt drei Mark für das Semester.
Die Kasse muß am Schluß des Semesters einer Revision unterzogen werden. Diese erfolgt durch zwei von der ordentlichen Mitgliederversammlung dazu ernannte Mitglieder.
In der letzten Mitgliederversammlung des Semesters wird von der Kassiererin und den Revisorinnen Bericht über ihre Tätigkeit erstattet.

§ 6. Änderungen der Satzungen.
Änderungen der Satzungen können nur von einer ausdrücklich zu diesem Zweck berufenen Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Für Änderung der §§ 1 und 2 ist Stimmeneinheit, für Änderung der übrigen §§ ist Zweidrittelstimmenmehrheit erforderlich.

§ 7. Auflösung.
Die Auflösung des Vereins kann ebenfalls nur in einer ausdrücklich zu diesem Zweck berufenen Versammlung erfolgen. Hierzu ist Stimmeneinheit erforderlich.
Über das Vereinsvermögen verfügt die auflösende Versammlung. Kommt kein Beschluß zustande, so fällt das Vermögen an den „Verein zur Gewährung zinsloser Darlehen an studierende Frauen“ in Berlin.


PROVENIENZ  Universitätsarchiv Münster
BESTAND4
SIGNATUR E II 2 Nr. 32


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.9   1900-1949
Ort3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet6.8.8   Frauen
13.3   Hochschulen
13.5   Studierende
15.14   Vereine, Arbeitskreise, Stiftungen
DATUM AUFNAHME2004-05-07
AUFRUFE GESAMT1925
AUFRUFE IM MONAT113