QUELLE

DATUM1912   Suche Portal
AUSSTELLUNGSORTMünster
TITEL/REGESTLeitsätze für die Zulassung von Frauen zum Studium an der Universität Münster
TEXTLeitsätze für die Zulassung von Frauen zum Studium an der Universität Münster.

1. Zur ordentlichen Immatrikulation werden zugelassen - sofern nicht die Bestimmungen des § 5 der Vorschriften für die Studierenden der Landes-Universitäten dem entgegen stehen - alle Frauen, die eine dem § 2 dieser Vorschriften entsprechende wissenschaftliche Vorbildung nachweisen.

2. Die außerordentliche Immatrikulation auf 4 Semester können unter den oben gedachten Voraussetzungen bei dem Herrn Minister der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten nachsuchen, die Frauen, die eine der Mindest-Schulbildung gemäß § 3 Absatz 1 gleichwertige Schulbildung nachweisen.

3. Die Frauen, die nur ein Lehrerinnen- oder Sprachlehrerinnen-Examen abgelegt haben, sind nicht immatrikulationsfähig. Sie können jedoch mit Erlaubnis des Rektors zum gastweisen Besuche von Universitätsvorlesungen zugelassen werden.

4. Im übrigen können als Gasthörerinnen nur solche Frauen, mit Ausnahme der unter 5 genannten, zugelassen werden, deren Vorbildung nach der Überzeugung des Rektors wenigstens den Anforderungen des § 3 der Vorschriften A genügt, die aber nicht immatrikuliert werden. Dabei ist der für das Einjährig Freiwilligenzeugnis geltende Kunstparagraph analog anzuwenden z.B. bei schriftstellerischen, dichterischen Leistungen u.a. Ferner kann Zurücklegung des dreißigsten Jahres als voller Ausgleich für die dem Einjährig-Freiwilligenschein entsprechende Berechtigung gelten.

5. Frauen und Töchter der Herren Dozenten, die eine Erlaubnis zum Hören von Vorlesungen nachsuchen, erhalten diese ohne weiteres mit der Maßgabe, dass Töchter unter 20 Jahren als Gasthörerinnen nicht zugelassen werden.

6. Alle immatrikulationsfähigen Frauen sind vom gastweisen Besuche von Vorlesungen ausgeschlossen.

7. Bei neuen Gesuchen von Personen, die noch keinen Hörerschein hatten, um Erteilung von Gasthörerscheinen ist immer der Gasthörerantragsteller an den Rektor zur Rücksprache zu verweisen.


PROVENIENZ  Universitätsarchiv Münster
BESTAND4
SIGNATURE VIII 1, Gen. Bd. 1


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.9   1900-1949
Ort3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet6.8.8   Frauen
13.3   Hochschulen
13.5   Studierende
DATUM AUFNAHME2004-05-07
AUFRUFE GESAMT2141
AUFRUFE IM MONAT164