QUELLE

DATUM1633-02-27   Suche   Suche DWUD
AUSSTELLUNGSORTCoesfeld
TITEL/REGESTBedingungen, unter denen die Jesuiten in Coesfeld bleiben dürfen
TEXTConcept vorgeschlagener conditionum an seiten Heßischer obrigkeit für die herren patres Societatis Jesu, welcher gestalt dieselben alhie tolerirt werden sollen.

Conditiones vor die Jesuiten, anno 1633, den sontag Oculi

1. Sollen sie ihren schulen und instruierung der jugent friedtlich und in der in der still abwarten.
2. Sollen derselben ein gewiße anzhall, nach dem man sich dißfals vergleicht, sein und nit mehr.
3. Sollen in der statt verpleiben, und keiner ohne paß deß hiegen commendur auß derselben kommen.
4. Sollen sie wider Ihre Fürstliche Gnaden, Herren Landtgraffen Wilhelm und dero armee keines weges quovis modo mit practiciren.
5. Sollen sie keine abersonderliche conventicula [Zusammenkünfte] und heimliche rhatschläge pflegen und sich in dem fall keiner suspicion [Verdacht] theilhaftig machen.
Alles bey verlust deß lebens und waß sie in dieser statt zu verlieren haben etc.


PROVENIENZ  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
BESTANDStudienfonds Münster
SIGNATUR9031, Bl. 5


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3.1   Dreißigjähriger Krieg / Westfälischer Friede <1618-1648>
Ort2.21   Münster, (Fürst-)Bistum < - 1802>
3.3.3   Coesfeld, Stadt
Sachgebiet16.2   Katholische Kirche
16.6.3   Geistliche, Rabbiner, Ordensleute
DATUM AUFNAHME2004-05-15
AUFRUFE GESAMT3428
AUFRUFE IM MONAT334