QUELLE

DATUM1930-11-15   Suche   Suche DWUD
TITEL/REGESTSatzung der "Westfälischen Landeslichtspiele e.V."
TEXTSatzungen des Vereins "Westfälische Landeslichtspiele"

§ 1
Die Unterzeichneten gründen hiermit einen Verein mit dem Namen "Westfälische Landeslichtspiele".

Er hat seinen Sitz in Soest (Westf.) und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.


§ 2
Zweck des Vereins ist die kulturelle Förderung des Lichtspielwesens vor allem im Bereich der Provinz Westfalen.

Zur Erreichung dieses Zwecks schafft der Verein folgende Einrichtungen, deren Zentralstelle sich in Soest befinden soll:
1. Eine Vorführungsorganisation, die durch Vorführung kulturell hochwertiger Filme eine systematische Erziehung des Publikums zum guten Film erreichen will.
2. Einen Verleih, der Vereinigungen, Gemeinden, Schulen, Anstalten, Volksbildungsinstitutionen und sonstigen Interessenten geeignete Filme zur Verfügung stellt.
3. Eine Beratungsstelle, die durch Wort und Schrift bei der Auswahl von Filmen, bei der Herstellung von Filmen und bei der Beschaffung von Lichtspielapparaturen Interessenten berät.
4. Sammlung von Filmen, welche den Zwecken der Heimatpflege vor allem im Bereich der Provinz Westfalen und den Aufgaben allgemeiner Volksbildungsarbeit dienen, sowie Förderung bei der Herstellung solcher FIlme.


§ 3
Mitglieder des Vereins können sowohl Einzelpersonen wie Personenvereinigungen werden. Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen jedoch sind solche Personen, welche den Sparten der Filmindustrie oder der Filmfachpresse angehören oder sich sonstwie mit dem FIlm erwerbsmässig beschäftigen.


§ 4
Die Mitgliedschaft wird durch die ausdrücklich vom Vorstand erklärte Aufnahme erworben.


§ 5
Die Einrichtungen des Vereins stehen allen Interessenten gegen einen angemessenen Unkostenbeitrag zur Verfügung.


§ 6
DIe Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag von RM 50.-. Der Betrag kann, falls die Durchführung von Vereinsaufgaben es erfordert, durch Beschluss der Mitgliederversammlung erhöht werden.


§ 7
Der Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung nur drei Jahre gewählt.
Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand ist der erste Vorsitzende; erweiterter Vorstand ist der zweite Vorsitzende, der zugleich das Amt des Schriftführers und Kassenwarts verwaltet.


§ 8
Der Geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und aussergerichtlich. Seine Vetretungsmacht ist in dem von § 10 bezeichneten Umfange beschränkt.


§ 9
Die Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich zusammen und ferner, wenn ein Drittel der Mitglieder es verlangt. Die Ladung erfolgt schriftlich durch den Vorstand. Von der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll aufgenommen, das von dem Vorsitzenden durch Gegenzeichnung beglaubigt werden muss.


§ 10
Der geschäftsführende Vorstand bedarf der Genehmigung des erweiterten Vorstands für Verpflichtungsgeschäfte, wenn sie die Summe von RM 2000,- übersteigen.


§ 11
Dem Verein zur Seite steht ein kultureller Beirat. Er hat die Aufgabe, die Durchführung des Vereinsprogramms zu überwachen und die kulturelle Arbeit des Vereins zu kontrollieren.

Der Beirat muss aus mindestens 5 Personen bestehen, die im kulturellen Leben führend sind. Sie werden von der Migliederversammlung auf drei Jahre gewählt.

Die Mitglieder des Beirats brauchen nicht Mitglieder des Vereins zu sein.


§ 12
Dem Beirat wird anheim gestellt, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden zu bestimmen. Der Vorstand ist verpflichtet, diesem Vorsitzenden des Beirats über den Verlauf der Arbeit wenigstens halbjährlich Bericht zu erstatten.


§ 13
Der Verein kann nur aufgelöst werden, wenn 2/3 der Stimmen der Mitgliederversammlung sich für eine Auflösung entscheiden.

Bei Auflösung des Vereins fällt dessen Vermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende gemeinnützige Einrichtung.


Münster, den 15. November 1930.

gez.

(Friedrich Muckermann SJ)
(Albert Marin SJ)
(Erich Erhart)
(Heinr. Heisterkamp)
(Nanda Herbermann)
(Antonia Linnemann)


PROVENIENZ  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
BESTANDAmtsgericht Soest
SIGNATURNr. 64


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.9   1900-1949
Sachgebiet14.14   Film, Kino
DATUM AUFNAHME2004-05-27
AUFRUFE GESAMT1724
AUFRUFE IM MONAT1