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(87 KB)   Reichmann, Georg Friedrich: Münster, Hindenburgplatz: Vinckes Arbeitszimmer im Schloss zu Münster: Vom Zivilgouverneur zum Ober- und Regierungspräsidenten, um 1845 / Privatbesitz / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/S. Sagurna   Reichmann, Georg Friedrich: Münster, Hindenburgplatz: Vinckes Arbeitszimmer im Schloss zu Münster: Vom Zivilgouverneur zum Ober- und Regierungspräsidenten, um 1845 / Privatbesitz / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/S. Sagurna
TITELMünster, Hindenburgplatz: Vinckes Arbeitszimmer im Schloss zu Münster: Vom Zivilgouverneur zum Ober- und Regierungspräsidenten, um 1845
URHEBER OBJEKTReichmann, Georg Friedrich
DATIERUNG1845 [um]


INFORMATIONLudwig Vinckes Arbeitszimmer im Schloß zu Münster bildete gewissermaßen das administrative Zentrum der Provinz Westfalen. Das Bild vermittelt einen Eindruck von diesem Zentrum. Die Aktenberge, gestapelt in und auf einem Schrank, ausgebreitet auf Tischen, stehen faktisch und sinnbildlich für Vielfalt und Umfang der Amtsgeschäfte. Platz ist nur noch für die "unentbehrlichen" persönlichen Utensilien (Mütze, Pfeife auf dem ganz rechts stehenden Tisch), ein Sofa bietet Platz für wenige Besucher. Der Eindruck von Arbeitsfülle besteht zu Recht, denn Ludwig Vinckes "Dienstzeit" begann in der Regel vor dem Frühstück, das um acht Uhr beendet war, und währte bis in die späten Abendstunden. Doch bevor sein Arbeitszimmer die Gestalt annehmen konnte, die im Bild festgehalten wurde, mußten die politischen Voraussetzungen geschaffen werden, mußte Westfalen wieder preußisch werden. An diesen wichtigen Veränderungen nahm Ludwig Vincke von Anfang an Anteil. Seit dem 25. November 1813 hielt sich der zum Zivilgouverneur für die eroberten Lande zwischen Weser und Rhein Ernannte in Münster auf. Im Juni 1814 wurde das Schloß Verwaltungssitz, im November desselben Jahres zog auch seine Ehefrau Eleonore in dessen Räume ein. Münster sollte nun zur neuen Heimat der wachsenden Familie werden. Die Gattin verließ mit Wehmut ihre angestammte Heimat, wohl ahnend, daß der Wiedereintritt ihres Mannes in den Staatsdienst, aller sporadisch geäußerten Abschiedsgedanken zum Trotz, eine Lebensentscheidung und der Rückzug ins Privatleben, der von 1810 bis 1813 gewährt hatte, ein für allemal vorüber war.

Die Koalitionskriege gegen Napoleon rissen Vincke zunächst unsanft aus der Verwaltung des Gutes Ickern. Im März 1813 wurde er auf das linksrheinische Ufer, zum Aufenthalt bei seinem Bruder Ernst in Flamersheim bei Euskirchen, verbannt, durfte aber im Juli wieder zurückkehren. An der Beerdigung seines Vaters konnte er wegen fehlender Reiseerlaubnis nicht teilnehmen. Das alles wird seinen Widerstandsgeist nur gestärkt haben, der sich mit der Ernennung zum Zivilgouverneur entfalten konnte. Als Militärgouverneur stand neben ihm Levin Karl von Heister, doch solange die Befreiungskriege andauerten, war auch Vincke selbst mit militärischen Fragen befaßt. Außer der Finanz-, Justiz- und Polizeiverwaltung gehörte die Organisation der Truppenverpflegung zu seinem Ressort. Mit Hilfe von Kreisausschüssen war er ferner an der Truppenaushebung beteiligt. Aufmerksam, mit großem Engagement, registrierte er das Verhalten der Bevölkerung in den einzelnen Landesteilen bezüglich ihrer Wehrbereitschaft bzw. ihrer Desertionsneigung. Was die Wehrbereitschaft angeht, taten sich die altpreußischen Provinzen (Minden-Ravensberg, Grafschaft Mark, Ostfriesland) einmal mehr hervor, während sich andere (Lingen und Tecklenburg, Münster und Paderborn) äußerst säumig, gar widerspenstig verhielten. Das provozierte den Zivilgouverneur zu derart drakonischen Maßnahmen, daß der König eingreifen und diese suspendieren mußte. Konflikte mit dem Militärgouverneur führten, bezeichnend für die gereizte Stimmung, zu Duellforderungen, zu deren Ausführung es aber dann doch nicht kam.

Die Organisation der Besitzergreifung des von Napoleon zurückeroberten Landes gehörte zum aktuellen Aufgabenbestand des Zivilgouverneurs. In dieser Funktion war Vincke tätig, bis die Territorialfragen zwischen den deutschen Souveränen endgültig geklärt waren. Den Schlußpunkt bildete für die Provinz Westfalen der Übergang des ehemaligen kurkölnischen Herzogtums Westfalen und der Wittgensteiner Grafschaften von Hessen-Darmstadt an Preußen, der am 10. Juni 1816 vereinbart wurde. Die Installierung der Regierung zu Arnsberg am 1. August 1816 war Vinckes letzte Amtshandlung als Zivilgouverneur. Im übrigen eilte die faktische Besitzübernahme der förmlichen weit voraus. Fraglos fielen die alten und in der Säkularisation neu erworbenen Gebiete Preußens Vinckes Interimsverwaltung zu. In Absprache mit Stein als Leiter des Zentralverwaltungsdepartements für herrenlose Länder konnten einige Enklaven wie die ehemalige Reichsstadt Dortmund sogleich inkorporiert werden, da eine Restauration im strengen Sinne, ein Rückgang auf die Territorialverhältnisse des Alten Reiches, nicht ernsthaft zur Diskussion stand. Das förmliche Patent zur Besitzergreifung der Provinz Westfalen wurde erst nach dem Wiener Kongreß, am 21. Juni 1815, verkündet. Die öffentliche Huldigung erfolgte am 18. Oktober 1815 und wurde von Vinckes Schwager, Staatsminister von der Recke, entgegengenommen.

Preußen wartete bei der institutionellen Durchdringung des zurückeroberten Landes nicht die letzte Klärung der Gebietsfragen ab. In den ersten Monaten galten im Interesse eines geordneten Übergangs die französischen Einrichtungen weiter fort. Eine provisorische Regierungskommission ersetzte die Präfekten. Im Januar 1815 traten Allgemeines Landrecht und Allgemeine Gerichtsordnung an die Stelle der französischen Gerichtsverfassung, im November 1814 waren Oberlandesgerichtskommissionen eingerichtet worden. Die Verordnung wegen der verbesserten Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 trat gleichfalls in Kraft, bevor die Wiener Kongreßakte verabschiedet wurde. Auf der Grundlage dieser Verordnung wurde Ludwig Vincke am 25. Mai 1815 zum Oberpräsidenten der Provinz Westfalen und Chefpräsidenten der Regierung zu Münster ernannt. Die regulären Verwaltungsgeschäfte konnten aufgenommen werden, wenn auch noch so wichtige Fragen wie der Status der Standesherren offen war. Zum Leidwesen des Oberpräsidenten bestätigte eine königliche Verordnung vom 21. Juni 1815, Artikel 14 der Bundesakte realisierend, deren zahlreichen Vorrechte. Ein heftiger Konflikt entspann sich insbesondere mit dem Grafen von Bentheim-Steinfurt, als dieser wie andere Standesgenossen Verfügungen zur Steuererhebung in seinem "Herrschaftsgebiet" erließ. Nicht nur wegen der schützenden Hand, die die Regierung über die Mediatisierten hielt, geriet Vincke immer wieder in Dissens zu Berlin. Kritisch beurteilte er die Verwaltungsorganisation überhaupt. Dringend wünschte er z. B. die Befreiung vom Präsidium der Regierung zu Münster. Auch wenn er kein Gehör fand, sein Amt übte er auch auf der Basis ungeliebter Grundlagen aus.


TECHNIKAquarellierter Stahlstich
FORMATjpg
MASZE25,3 x 28,3 cm


OBJEKT-PROVENIENZPrivatbesitz
FOTO-PROVENIENZMünster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/S. Sagurna


QUELLE    Burg, Peter | Ludwig Freiherr von Vincke | Dia 07, S. 40-42
PROJEKT    Diaserie "Westfalen im Bild" (Schule)

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ35   Bildmaterial (Reproduktion, Foto)
Zeit3.7   1800-1849
Ort2   VII. Armeekorps <1815-1920>
2.30.37   Westfalen, Provinz (Preußen) <1815-22.08.1946>
3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet3.7.1   Regierungssitze, Herrschaftssitze
DATUM AUFNAHME2004-02-23
AUFRUFE GESAMT3260
AUFRUFE IM MONAT295