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(114 KB)   Vincke und die Kölner Wirren: Kirchenpolitik, Konfessionsverhältnisse - Haus des Erzbischofs von Köln, Clemens August Freiherr von Droste zu Vischering, während seiner Festungshaft in Minden, 1837-1839 / Münster, Westfälisches Archivamt / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/S. Sagurna   Vincke und die Kölner Wirren: Kirchenpolitik, Konfessionsverhältnisse - Haus des Erzbischofs von Köln, Clemens August Freiherr von Droste zu Vischering, während seiner Festungshaft in Minden, 1837-1839 / Münster, Westfälisches Archivamt / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/S. Sagurna
TITELVincke und die Kölner Wirren: Kirchenpolitik, Konfessionsverhältnisse - Haus des Erzbischofs von Köln, Clemens August Freiherr von Droste zu Vischering, während seiner Festungshaft in Minden, 1837-1839


INFORMATIONDas Bild zeigt den Erzbischof von Köln, Clemens August Freiherr von Droste zu Vischering, während seiner Festungshaft in Minden, die von 1837 bis 1839 dauerte. Anschließend stand er bis zum Sommer 1840 unter Hausarrest auf einem westfälischen Familiengut. Die Ursache des Konflikts, die sich an konkreten Fragen wie der Kindererziehung bei konfessionell gemischten Ehen entzündete, bildete die preußische Staatskirchenpolitik einerseits und der von Droste-Vischering vertretene, das öffentliche Leben tangierende kirchlich-päpstliche Primatsanspruch andererseits. Obwohl die Gegnerschaft zwischen Vincke und Droste-Vischering bis auf die Münsteraner Kammerpräsidentenzeit zurückreichte, setzte sich der Oberpräsident doch für eine Haftentlassung des Erzbischofs ein. Seit 1805 war Droste Kapitelsvikar und Bistumsverwalter. Während er mit dem napoleonischen Kirchensystem reibungsfrei auskam, bekämpfte er nach 1815 die preußische Politik, etwa deren Bestreben, die Kirche aus dem Schulwesen zu verdrängen, die Ausbildung der Theologen indirekt durch die Berufung genehmer Professoren (z.B. Georg Hermes nach Bonn) zu lenken oder in Mischehen die Kinder nach der Religion des Vaters erziehen zu lassen. 1820 legte der streitbare Katholik, den Konflikt entschärfend, seine Ämter nieder, stieg dann aber wieder in der kirchlichen Hierarchie auf (1827 Weihbischof von Münster, 1835 auf Betreiben des Kronprinzen Erzbischof von Köln, als Nachfolger des Grafen Spiegel).

Auf die Besetzung der höchsten Ämter in der katholischen Kirche suchte die preußische Staatsregierung Einfluß zu nehmen. Das lag nicht nur im Interesse einer Verstärkung des administrativen Zugriffs und einer Erleichterung der Kooperation in öffentlichen Angelegenheiten, sondern auch einer Integration der katholischen Bevölkerungsmehrheit. 59 % der Bevölkerung in der Provinz Westfalen war katholisch, 40 % protestantisch. Ludwig Vincke war sich der daraus erwachsenden Problematik von Anfang an bewußt. Bei der Besprechung von Organisationsfragen mit dem Staatskanzler Hardenberg im Frühjahr 1816 sagte er in einem Promemoria:
"Die große Mehrheit der Einwohner jenseits Weser ist der katholischen Konfession zugetan und darin allerdings ein Hindernis ihrer Aneignung begründet, welche die allersorgsamste Behandlung fordert (...) In katholischen Ländern wird immer die Gesinnung und Anhänglichkeit der Geistlichkeit die des Volkes bestimmen, ist jene gewonnen, so wird es auch mit dieser weniger schwierig sein und so wird auch erst auf diese durch gute Schulanstalten erfolgreich zu wirken sein. Sehr wünschenswert ferner wird es, daß durchaus kein Unterschied in der Behandlung katholischer und protestantischer Einwohner bemerklich werde. Es. ist jenseits Rheins bitter empfunden worden, daß gar kein Präsident, wenige Räte katholischer Konfession angeordnet worden. Bei Organisation der Justiz wird dieser Übelstand vermieden werden können, es wäre zu wünschen, daß dazu die katholischen Räte etc. in den alten Provinzen aufgesucht werden möchten". [1]
Die von Vincke geforderte paritätische Behandlung der Katholiken in der höheren Verwaltung fand in Berlin jedoch kein Gehör.

Als Präsident des Westfälischen Konsistoriums hatte Ludwig Vincke gegenüber der evangelischen Kirche eine weitaus stärkere Stellung; das landesherrliche Kirchenregiment bedingte eine enge Verzahnung. Mit Querelen zwischen Provinz und Zentrale hatte er sich jedoch auch hier zu befassen. Im Mittelpunkt stand dabei die Verfassung der Kirchengemeinden. Während die Synoden der westlichen Provinzen traditionell auf einer gemeindlichen Mitwirkung basierten, beschränkten sich die der östlichen Provinzen auf gutachtliche Stellungnahmen. Friedrich Wilhelm lll. schwebte letztere Verfassung vor, als er 1817 das Fortbestehen der Synoden versprach. Darüber hinaus wünschte er den Zusammenschluß der protestantischen Kirchen, symbolisiert in einem gemeinsamen Abendmahl. Sein Unionsaufruf offenbarte jedoch die konfessionellen Differenzen und führte zu Streitigkeiten. Ludwig Vincke verfocht die Interessen der westlichen Kirchengemeinden, verteidigte die synodalen gegen konsistoriale Verfassungselemente, sprach sich aus Überzeugung vor allem für ein Predigerwahlrecht aus. Das Ringen endete in einem Kompromiß, in der Kirchenordnung von 1835, die Spielraum für kirchliche Eigenentwicklung ließ. Doch kaum waren die Konflikte in der evangelischen Kirche beigelegt, steuerten sie in der katholischen auf ihren Höhepunkt zu, eskalierend in der Festungshaft Droste-Vischerings. Ludwig Vincke erlebte noch die Beilegung dieses Streits, der mit der Ernennung Johannes Geissels zum Koadjutor (1841) und dem Rückzug des Erzbischofs, der ein Jahr nach Vincke - 1845 - starb, aus der Amtsführung möglich wurde.


[1] Zit. nach Heinrich Kochendörffer, Vincke. Zweiter Teil (1807-1816), Soest 1933, S. 174f.


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OBJEKT-PROVENIENZMünster, Westfälisches Archivamt
FOTO-PROVENIENZMünster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/S. Sagurna


QUELLE    Burg, Peter | Ludwig Freiherr von Vincke | Dia 11, S. 50-52
PROJEKT    Diaserie "Westfalen im Bild" (Schule)

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ35   Bildmaterial (Reproduktion, Foto)
Zeit3.7   1800-1849
Ort2.6.6   Minden, Stadt
DATUM AUFNAHME2004-02-23
AUFRUFE GESAMT567
AUFRUFE IM MONAT39