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(127 KB)   David, G. (1824-1891) nach A. de Marbot: Bergischer Lancier, 1809 / Münster, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/O. Mahlstedt   David, G. (1824-1891) nach A. de Marbot: Bergischer Lancier, 1809 / Münster, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/O. Mahlstedt
TITELBergischer Lancier, 1809
URHEBER OBJEKTDavid, G. (1824-1891) nach A. de Marbot
DATIERUNG1809
GEOPOSITIONGoogle Maps OSM | 51.745228273865200 (NS), 8.712327182292938 (EW) (exakt)


INFORMATIONDa sich das französische Empire in einem dauernden Kriegszustand befand, benötigte es ununterbrochen personellen Nachschub. Bereits zu Beginn der Gouverneuramtszeit, am 12.12.1806, hatte General Loison zur Bildung eines westfälischen, 3.000 Mann starken Infanterieregiments aufgerufen. Allerdings konnten nur wenige freiwillige Münsterländer für das französische Heer angeworben werden. Erfolgreicher gestaltete sich die Rekrutierung eines bergischen Cheveauxlégers-Regiments (leichtes Reiterregiment), die Ende Mai 1807 von Großherzog Murat in Auftrag gegeben wurde. Für das Reiterkontingent meldeten sich mehr Freiwillige, da es durch Ausstattung und Uniformierung "elitärer" wirkte; ab 1810 bezeichnete man es als Lancier-Regiment.

Das Bild zeigt einen bergischen Lancier im Jahre 1809, der sich - hoch zu Pferde - entschlossen und tatkräftig von seinen Kameraden verabschiedet, um sich dem französischen Reiterregiment anzuschließen. Die dargestellte Szene sollte scheinbar dem Zweck der Anwerbung von Freiwilligen dienen. Nicht von ungefähr wurde das Rasthaus "Zum Adler" genannt, das Schild mit dem preußischen Adler versehen und als ein Ort der Untätigkeit und Unentschlossenheit gezeichnet. Im März 1809 wurde im Großherzogtum das französische Konskriptionsreglement unverändert übernommen. Die Exemtionen (Freistellungen) aus der vormaligen preußischen Zeit wurden durch die allgemeine Wehrpflicht aufgehoben, die Dienstzeit auf fünf bis acht Jahre begrenzt und über den "Einsatzort" wurde per Losverfahren bestimmt. In Münster fanden die Konskriptionen im Buddenturm statt, von ihr betroffen waren alle 20- bis 25jährigen. Bis auf die Möglichkeit, für den eigenen Militärdienst einen Ersatzmann zu stellen, wurde durch die französische Konskription im Gegensatz zum preußischen Kantonreglement größere "Wehrgerechtigkeit" hergestellt. Auch war in französischer Zeit die Offizierslaufbahn nicht mehr von der adeligen Herkunft, sondern allein von der fachlichen Qualifikation abhängig. Der Ersatzmann, der gegen hohe Summen stellvertretend für einen Konskribierten, der seinen Wehrdienst selbst nicht leisten konnte oder wollte, in den Krieg ziehen mußte, wurde im Volksmund "Rampelmann" genannt, was wohl von dem französischen Wort für Stellvertreter "remplaant" abgeleitet wurde. Die Bezahlung für einen "remplaant", der selbst angeworben werden und das Einverständnis der französischen Militärverwaltung finden mußte, lag bei durchschnittlich 5.000 Francs. Diese hohe Summe konnten nur sehr wohlhabende Einberufene aufbringen. Doch angesichts der hohen personellen Verluste an den kriegerischen Fronten wurde nicht nur die Beschaffung eines "remplaant" zusehends schwieriger, auch die Desertionen häuften sich.

Trotz harter Bestrafungen durch die Militärpolizei desertierten in französischer Zeit ebensoviel Soldaten wie unter dem preußischen Kantonwesen. Von den 1.800 Angehörigen des bergischen Lancierregiments starben während des Spanienkrieges in den Jahren 1810 bis 1813 1.200 Mann. Die Verluste bei den Rußlandfeldzügen waren noch höher. Die Ausgehobenen aus dem Münsterland wurden zu gleichen Teilen auf bergische und auf französische Truppen verteilt. 5.000 bergische Soldaten zogen in den Rußlandkrieg, nur ca. 400 von ihnen kehrten zurück. Insgesamt verstärkten ungefähr 118.000 Rheinbundsoldaten die 200.000 Mann starke französische Armee. Anders als in preußischer Zeit wurde alternativ zur Landbevölkerung ab 1808 verstärkt die junge, männliche Stadtbevölkerung zum Militärdienst herangezogen. In Münster wurden 235 Soldaten, also viermal so viel wie durch das preußische Kantonreglement, in den Jahren 1808 bis 1813 zu regulären Truppen eingezogen. Der Anteil der Kontingentstärke lag mit weniger als einem Prozent an der Bevölkerung allerdings unter der preußischen Quote. Das Kontingent des Großherzogtums Berg war Anfang 1808 auf 3.000 Mann festgesetzt worden: 1.118 Soldaten sollten dafür aus dem ehemaligen Fürstbistum Münster rekrutiert werden, darunter 128 Münsteraner. Durch langwierige Proteste konnte erreicht werden, daß das Stadtkontingent im September 1808 auf 98 Mann festgesetzt wurde.

Da Münster an einer wichtigen Heerstraße lag, wurde die Stadt angesichts der hohen Anzahl der durchziehenden Truppen zu einem bedeutenden Etappenort. Bereits unter den Preußen wurden private Haushalte mittels Quartierlisten zur Aufnahme und Versorgung durchmarschierender Soldaten angehalten. Zwar hatte die französische Militärverwaltung die Quartierspflicht kurzzeitig aufgehoben, aber bereits im September 1807 wurde sie wieder eingeführt. Ende Oktober 1806 hielten sich kurzzeitig ca. 10.000 Mann in der Stadt auf, die es unterzubringen galt. Bis zum Dezember 1808 passierten nochmals über 80.000 Militärangehörige mit mehr als 13.000 Pferden die Stadt, für deren Einquartierung und Verpflegung wieder die Stadtbevölkerung, die die jeweiligen Kosten dafür selbst tragen mußte, herangezogen wurde. Der Bedarf an Unterkunfts- und Lagerkapazität wuchs ständig, daher wurden auch die profanisierten Kirchen- und Klostergebäude "zweckentfremdet" und umfunktioniert. Darüber hinaus kam der Stadt Münster als Werbe- und Musterort zentrale Bedeutung zu, unwichtiger war sie hingegen als Garnisonsstadt. Sowohl in großherzoglich-bergischer als auch in kaiserlich-französischer Zeit befand sich nur eine schwach besetzte Garnison in der Stadt, die Truppenteile wurden nach einem kurzen Aufenthalt an heimatfremde Standorte oder direkt ins Feld versetzt.

Offiziell war das französische Militär auch für die Sicherheit und den Schutz der Stadt zuständig. Als Gouverneur Loison zur Bildung der Nationalgarde auch Bürger Münsters hinzuziehen wollte, war die Begeisterung dafür zunächst groß. Aus einer Art von patriotischer Gesinnung heraus sorgten die Bürger und Einwohner Münsters in "Gardebataillonen" selbstverantwortlich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Aber angesichts der wachsenden Belastungen für die Zivilbevölkerung (Wehrpflicht, Einquartierungspflicht, hohe Steuerkontributionen usw.) ließ dieses Engagement rasch nach, und auch hier versuchte man, den lästigen Dienst durch bezahlte Vertreter erledigen zu lassen. Im gesamten Lippedepartement gab es im Sommer 1813 nur 42 Gardisten. Kurz darauf wurde die münsterische Garnison auf einige 100 Mann verstärkt. Bereits im Frühjahr hatte der Präfekt Dusaillant den französischen Innenminister Montavilet angesichts des wachsenden Unmutes in der Bevölkerung und beginnender Unruhen darum ersucht.


TECHNIKkolorierte Lithographie
FORMATjpg
MASZE30,0 x 44,2 cm (Blatt)


OBJEKT-PROVENIENZMünster, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster
OBJEKT-SIGNATURK 62-104 LM
FOTO-PROVENIENZMünster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/O. Mahlstedt


QUELLE    Elsermann, Silke | Münster in napoleonischer Zeit | Dia 08, S. 33-35
PROJEKT    Diaserie "Westfalen im Bild" (Schule)

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ35   Bildmaterial (Reproduktion, Foto)
Zeit3.7   1800-1849
3.7.10   Französische Revolution / Napoleonische Zeit <1789-1815>
Ort2.6   Berg, Gt. / Hztm. / GroßHztm. <1806-1813>
DATUM AUFNAHME2004-02-24
AUFRUFE GESAMT772
AUFRUFE IM MONAT162