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(96 KB)   "Der Kampf zwischen Berlin und Rom" - Karikatur im Kladderadatsch vom 16.05.1875 / Münster, LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster / Münster, Landesmedienzentrum für Westfalen/E. Tschich   "Der Kampf zwischen Berlin und Rom" - Karikatur im Kladderadatsch vom 16.05.1875 / Münster, LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster / Münster, Landesmedienzentrum für Westfalen/E. Tschich
TITEL"Der Kampf zwischen Berlin und Rom" - Karikatur im Kladderadatsch vom 16.05.1875
DATIERUNG1875-05-16
GEOPOSITIONGoogle Maps OSM | 51.745228273865200 (NS), 8.712327182292938 (EW) (exakt)


INFORMATIONDer Zeichner dieser Karikatur sieht die Auseinandersetzungen zwischen Staat und Kirche als ein Schachspiel: Papst Pius IX. zieht die schwarzen Figuren "Syllabus"  Quelle und "Enzyclica"; ebenso als Schachfigur auf seiner Seite, der Zentrumsführer Ludwig Windthorst. Bismarcks Antwort: das "Klostergesetz". Mit der Fahne des Klostergesetzes in den Händen: Kultusminister Falck - der eifrigste "Kulturkämpfer" auf staatlicher Seite. Hinter ihm die Reihe der Bauern, dargestellt als Gesetzesparagraphen im Kampf gegen die Kirche. Bismarcks Königin ist Germania, ausgestattet mit Schild und Reichsadler. Bereits aus dem Spiel sind die "internierten" Bischöfe. In Preußen waren zu diesem Zeitpunkt allein neun von zwölf Bischofssitzen unbesetzt; darunter Bischof Brinkmann von Münster (Gefängnishaft März 1875) und Bischof Martin von Paderborn (Amtsenthebung 01.05.1875).

Der politische Hintergrund für die dargestellte Karikatur war folgender: Im Februar 1875 hatte Pius IX. in einer Enzyklika die Kulturkampfgesetze als "gottlose Gewalt" vor der ganzen Welt verurteilt. In seinem Schreiben an die preußischen Bischöfe erklärte er die staatlichen Gesetze sowie die Absetzungen für ungültig, "da sie der göttlichen Einrichtung der Kirche ganz und gar widerstreiten". Der Papst drohte jedem, der sich ihnen unterordnete, den Kirchenbann an. Der preußische Staat sperrte daraufhin durch das sogenannte "Brotkorbgesetz" die staatlichen Zuschüsse. Im " Klostergesetz" wurden schließlich fast alle Niederlassungen der katholischen Orden und Kongregationen aufgehoben. Schon 1864 hatte der Papst im "Syllabus Errorum" solch ein Vorgehen gegen die Orden "verworfen, verboten und verdammt" und mit der "großen Excommunication" gedroht.

Das Klostergesetz hatte auch in Westfalen verheerende Folgen. So stellt die Chronik der Stadt Münster zu Beginn des Jahres 1877 fest:
"An Ordensgeistlichen waren aus dem Bistum ausgewiesen 22 Franziskaner aus Dorsten, Warendorf und Münster, 17 Kapuziner aus Werne, Münster und Rinderen, 21 Jesuiten aus Münster und 13 Redemptoristen aus Maria-Hamikolt bei Dülmen. An Klosterfrauen hatten den preußischen Boden verlassen müssen 30 Ursulinerinnen aus Dorsten, 220 Schwestern Unserer Lieben Frau aus Koesfeld und aus 32 Schulstellen im Bistum, 111 Töchter vom hl. Kreuz aus Assel mit sieben Schulstellen im Bistum, sieben Schwestern vom hl. Karl und 12 Schwestern vom Armen Kinde Jesu aus den Schulen in Kleve, 47 Schwestern vom hl. Herzen aus Marienthal bei Münster, 136 Schwestern vom hl. Franziskus aus den Klöstern zu Kapellen, Freckenhorst, Will, Brüggen, Lobberich und Sonsbeck, 25 Klarissen aus Münster, 61 Salesianerinnen aus Münster, 14 Karmelitessen aus Xanten und endlich 30 Schwestern von der Göttlichen Vorsehung und Barmherzige Schwestern aus verschiedenen Waisenhäusern." [1]


[1] Ludwig Ficker: Der Kulturkampf in Münster, Münster 1928, S. 231.


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OBJEKT-PROVENIENZMünster, LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster
FOTO-PROVENIENZMünster, Landesmedienzentrum für Westfalen/E. Tschich


QUELLE    Roerkohl, Anne | Der Kulturkampf in Westfalen | Dia 02, S. 17
PROJEKT    Diaserie "Westfalen im Bild" (Schule)

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ35   Bildmaterial (Reproduktion, Foto)
120   Karikatur
165   Presseveröffentlichung (Zeitungsartikel)
Zeit3.8   1850-1899
3.8.4   Kulturkampf <1871-1887>
Sachgebiet14.11   Karikatur
DATUM AUFNAHME2004-02-04
AUFRUFE GESAMT17630
AUFRUFE IM MONAT1296