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TITEL | Gründungsprivileg der Stadt Hamm, 01.11.1213 | ||||||||||||||||
DATIERUNG | 1213-11-01 | ||||||||||||||||
INFORMATION | "Im Jahre der Fleischwerdung des Herren 1213, am 1. November, als Coelestin Papst war", gab Adolf, Graf von Altena und in Mark, das hier wiedergegebene Gründungsprivileg für die Stadt Hamm. In typischer Verbindung erscheinen in dieser Urkunde, deren Ausführungen auf das Lippstädter und Soester Stadtrecht bezogen wurden, die zentralen Rechtspositionen einer Stadt, zu denen auch immer die Gewährung des lebensnotwendigen Marktes und des dazugehörigen Marktrechtes gehörten:(2) "Item quecumque iuditiali tractanda sunt sententia de panibus et cervisia et consimilibus, immo de vulneribus etiam sine armis factis et de communibus providendis opidi / consiliariis et proconsulibus relinquuntur." Auf solcher Grundlage erwuchs dann die städtische Marktpolizei. Als Aufsicht über die Märkte und die ausgestellten Waren ist sie bis heute ebenso in kommunaler Zuständigkeit geblieben wie die Lebensmittelüberwachung oder die zum Teil erst in den letzten Jahren privatisierten kommunalen Vieh- und Schlachthöfe. Die Erschließung und Übertragung des Textes verdanken wir Heinz Stoob. | ||||||||||||||||
FORMAT | jpg | ||||||||||||||||
OBJEKT-PROVENIENZ | Zink | ||||||||||||||||
FOTO-PROVENIENZ | Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem | ||||||||||||||||
QUELLE | ![]() | ||||||||||||||||
PROJEKT | ![]() | ||||||||||||||||
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
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DATUM AUFNAHME | 2004-02-24 | ||||||||||||||||
AUFRUFE GESAMT | 2711 | ||||||||||||||||
AUFRUFE IM MONAT | 3 | ||||||||||||||||
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