Grafschaft Tecklenburg [Königreich Preußen]: "Oeffentliche Verordnung, wornach die Fälle näher bestimmt werden, in welchen die Kaufleute in der Grafschaft Tecklenburg mit ihren an die dortige Unterthanen auf das verfertigte Linnen [Leinen] gethanen Vorschüssen privilegirt seyn sollen" [Leggeordnung]