EREIGNIS

JAHR1815   Suche
MONATJanuar
TAG1
TITELEinführung des Allgemeinen Landrechts von 1794 in Westfalen


INFORMATIONDas durch ein Patent vom 09.09.1814 mit Wirkung vom 01.01.1815 in Kraft gesetzte Allgemeine Landrecht (ALR) hat zunächst nur in den bis 1806 bzw. 1807 zu Preußen gehörenden Landesteilen Westfalens offizielle Geltung. Allerdings wird es auch in den durch den Wiener Kongress 1815 an das Königreich gefallenen westfälischen Gebieten angewandt, bis es hier am 25.03.1818 Gesetzeskraft erhält.

Es ersetzt den französischen  Code civil, der bis dahin im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen als primäre Rechtsquelle Geltung besitzt. In den früheren Gebieten des Herzogtums Westfalen, des Fürstentums Siegen und der Grafschaften Wittgenstein-Berleburg und Wittgenstein-Hohenstein hat der Code Civil hingegen beim Übergang an Preußen 1816 keine Geltung. In diesen Territorien tritt das ALR durch ein  Patent vom 21.06.1825 mit Wirkung vom 01.12.1825 in Kraft.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.7   1800-1849
Ort2.6   Berg, Gt. / Hztm. / GroßHztm. <1806-1813>
2.15   Hessen, GroßHztm. <1806-1871>
2.24   Nassau-Diez / (1702) -Oranien, Gt. / Ftm. < - 1806>, <1813-1815>
2.30   Brandenburg/Preußen, KFtm. / KgR. < - 1918>
2.45   Westfalen, Hztm. < - 1802>
2.46   Westphalen, KgR. <1807-1813>
2.47   Wittgenstein, Gt. < - 1603>
2.48   Wittgenstein-Berleburg, Gt. / Ftm. <1603-1806>
Sachgebiet4.1   Verfassung und Recht / Allgemeines
AUFRUFE GESAMT2032
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