EREIGNIS

JAHR1818   Suche
TITELNeuordnung des preußischen Zoll- und Steuersystems


INFORMATIONIn der ersten Zeit nach der Gründung der Provinz Westfalen werden die Steuern nach dem unter französischer Herrschaft eingeführten oder anderen zur Zeit des Ancien Régime üblichen Verfahren eingezogen. Die Reorganisation des preußischen  Zoll- und Steuersystems 1818 und 1822 führt zu einer zunehmenden Angleichung.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Aufhebung der Landbinnenzölle, die Konstituierung einer einheitlichen Grenzzolllinie und die Einführung der Klassensteuer als Hauptsteuer. Seit 1823 werden die indirekten Steuern, nämlich die Grenzzölle, inländische Konsumptionssteuern, Schlacht- und Mahlsteuer und Stempelsteuer, auf der Provinzebene durch die Provinzialsteuerdirektion in Münster verwaltet. Die direkten Steuern, d.h. die Grund-, Klassen- und Gewerbesteuer, werden von den Bezirksregierungen eingezogen.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.7   1800-1849
Ort2.30.37   Westfalen, Provinz (Preußen) <1815-22.08.1946>
Sachgebiet3.8   Oberpräsidium/Regierungpräsidium, Präsidenten, Mitarbeiter
3.14.1   Haushalt, Finanzen, Steuern, Abgaben, Zoll
AUFRUFE GESAMT2240
AUFRUFE IM MONAT280