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(123 KB)   Eröffnung des Provinziallandtages 1826: Der Oberpräsident und die Provinzialstände - Relief am Stein-Denkmal von 1867 in Berlin, Unter den Linden, zur Erinnerung an die Eröffnung des ersten westfälischen Landtags am 29.10.1826 / Berlin, Landesarchiv/T. Platow   Informationen zur Abbildung

Eröffnung des Provinziallandtages 1826: Der Oberpräsident und die Provinzialstände - Relief am Stein-Denkmal von 1867 in Berlin, Unter den Linden, zur Erinnerung an die Eröffnung des ersten westfälischen Landtags am 29.10.1826 / Berlin, Landesarchiv/T. Platow
JAHR1827   Suche Portal
MONATJuli
TAG13
TITELKonstituierung der Kreisstände


INFORMATIONMit der Bildung von Kreisständen auf der Basis der  Kreisordnung vom 13.07.1827 wachsen die Kreise in der Provinz Westfalen aus ihrer Position des untersten Gliedes der staatlichen Verwaltung heraus und bilden nun gleichzeitig einen kommunalständischen Bezirk mit beschränkter Selbstverwaltung.

Wie der Provinziallandtag ist auch der Kreistag in vier Stände, nämlich die der Standesherren, Rittergutsbesitzer, Städte und Landgemeinden untergliedert. Die Funktionen dieses ständisch ausgerichteten Kreistages liegen in der Unterstützung des Landrats, der als staatlicher Beamter den Vorsitz hat, der Vertretung des Kreises in kommunalen Angelegenheiten und der Verteilung der Staatsabgaben. Wichtige Veränderungen treten 1887 mit der Auflösung der ständischen Gliederung ein. Der Kreistag ist nun eine Repräsentativversammlung der Gutsbesitzer, Bergwerksdirektoren und Gewerbetreibenden der obersten Gewerbesteuerklasse.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.7   1800-1849
Ort2.30.37   Westfalen, Provinz (Preußen) <1815-22.08.1946>
Sachgebiet3.1   Staat, Politik und Verwaltung / Allgemeines
3.10   Kreise, Landräte, Mitarbeiter
3.19   Politikerin/Politiker, Abgeordnete/Abgeordneter
AUFRUFE GESAMT1598
AUFRUFE IM MONAT134