EREIGNIS

(114 KB)   Medaille "Zur Erinnerung an die Hundertjahrfeier der Städteordnung 1808 - 19. Nov. 1908" (Rückseite), mit einem Porträt des Freiherrn vom Stein / Münster, LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte / Münster, LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte/Peter Ilisch   Informationen zur Abbildung

Medaille "Zur Erinnerung an die Hundertjahrfeier der Städteordnung 1808 - 19. Nov. 1908" (Rückseite), mit einem Porträt des Freiherrn vom Stein / Münster, LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte / Münster, LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte/Peter Ilisch
JAHR1831
MONATMärz
TAG17
TITELErlass der preußischen Revidierten Städteordnung


INFORMATIONDie  Städteordnung des  Freiherrn vom Stein (1757-1831) und des Ministers Friedrich Leopold von Schroetter vom 19.11.1808, die als Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung in moderner Form gilt, wird in Westfalen zunächst nicht in Kraft gesetzt. Erst die preußische  Revidierte Städteordnung vom 17.03.1831 findet in einigen Städten wie Herford, Minden, Bielefeld und Münster Anwendung.

Sie sieht ein Zweikammersystem mit einer Stadtverordnetenversammlung, die durch die Einwohner gewählt wird, und einem von den Stadtverordneten aus der Bürgerschaft gewählten Magistrat vor. Die kommunalrechtlichen Verfügungen der Vorgängerstaaten aus der französischen Zeit behalten ihre Gültigkeit. Am 31.10.1841 wird der Geltungsbereich der  Revidierten Städteordnung auf alle westfälischen Städte mit mehr als 2.500 Einwohnern ausgedehnt.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.7   1800-1849
Ort2.1   Bielefeld, Stadt <Kreisfr. Stadt>
2.3.3   Herford, Stadt
2.6.6   Minden, Stadt
2.30   Brandenburg/Preußen, KFtm. / KgR. < - 1918>
3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet3.1   Staat, Politik und Verwaltung / Allgemeines
3.11   Städte und Gemeinden, Ober-/Bürgermeister/Ober-Bürgermeisterin, Mitarbeiter
AUFRUFE GESAMT1744
AUFRUFE IM MONAT147