EREIGNIS

JAHR1766
TITEL"Revidirte Bergordnung für das Herzogtum Cleve, das Fürstentum Meurs und die Grafschaft Mark"


INFORMATIONDie durch König Friedrich II. (reg. 1740-1786, gen. "Friedrich der Große") erlassene Bergordnung von 1766 stellt eine Überarbeitung derjenigen von 1737 dar. In ihr wird das sogenannte Direktionsprinzip im Bergbau eingeführt. Neben der bergpolizeilichen Aufsicht über die Gruben übernimmt die vom Staat eingesetzte Bergbehörde die Führung der Zechen durch für diesen Zweck eingesetzte Beamte. Ziel der Lenkung durch den merkantilistisch ausgerichteten Staat ist es, die wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben.

Die Bergordnung von 1766 hat auch Vorbildwirkung für den vermehrten Abbau von Steinkohle. Im Gegensatz zu anderen Verfügungen, die sich überwiegend auf die Erz- und Salzgewinnung konzentrieren, behandelt sie dezidiert die Kohleförderung. Die Regierung reagiert hiermit auf den fortschreitenden Mangel an Holzkohle, die für die Eisen- und Metallverarbeitung benötigt wird, und fördert die Steinkohlegewinnung als Ersatz.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.6   1750-1799
Ort2.19   Mark, Gt. < - 1666/1807>
Sachgebiet3.1   Staat, Politik und Verwaltung / Allgemeines
3.7   Regierung, Ministerien
3.7.2   Landesherren/-frauen, Präsidenten, Regierungschefs
3.13   Öffentlicher Dienst
10.2   Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Gewerbepolitik
10.3   Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsrecht
10.14   Montanindustrie
AUFRUFE GESAMT1933
AUFRUFE IM MONAT268