EREIGNIS

JAHR1815   Suche
TITELEinführung der preußischen Gewerbeverfassung in Westfalen


INFORMATIONBis zum Beginn des 19. Jahrhunderts ist das Handwerk in Westfalen vorwiegend in Zünften organisiert. Nach der Gründung der Provinz Westfalen im Jahre 1815 wird die bereits 1810 beziehungsweise 1811 reformierte preußische Gewerbeverfassung eingeführt. Ständische und andere Beschränkungen haben keine Geltung mehr. Jeder männlichen Person ist die Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit erlaubt. Das Konkurrenzprinzip ist von nun an unter den Handwerksbetrieben vorherrschend.

Allerdings macht sich bald großer Widerstand gegen die Gewerbefreiheit bemerkbar, da sie als Ursache für wirtschaftliche Probleme des Kleingewerbes betrachtet wird. Vor dem Hintergrund der Bekämpfung der unter Handwerksgesellen in den vierziger Jahren verbreiteten frühsozialistischen Ideen werden in der endgültigen Fassung der Gewerbeordnung von 1845 Maßnahmen zur Reglementierung von Lehrlingen und Gesellen erlassen. U. a. werden Meisterprüfungen wieder eingeführt und die Kompetenzen der Innungen erweitert.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.7   1800-1849
Ort2.30.37   Westfalen, Provinz (Preußen) <1815-22.08.1946>
Sachgebiet10.2   Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Gewerbepolitik
10.3   Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsrecht
10.6.2   Gilden, Zünfte, Innungen, Handwerkskammern
10.15   Handwerk, Handwerker
10.17   Gewerbe, Dienstleistungen
AUFRUFE GESAMT2129
AUFRUFE IM MONAT275