EREIGNIS

JAHR1830   Suche
MONATJanuar
TAG25
TITELHütten- und Hammerordnung für den Kreis Siegen


INFORMATIONDas Siegerland gilt bis in die ersten Jahrzehnte des Jahrhunderts als ein Zentrum der westfälischen Eisenerzeugung. Allerdings kann das Eisengewerbe der Konkurrenz auswärtiger Erzeugnisse nicht mehr standhalten. Dies hängt nicht zuletzt mit den veralteten Produktionsformen und dem Festhalten an zünftigen Gewerbestrukturen zusammen.

Erst mit der "Hütten- und Hammerordnung für den Kreis Siegen" vom 25.01.1830 sucht der eine liberale Gewerbepolitik treibende preußische Staat die gewerberechtliche Knebelung der Eisenindustrie zu lockern. Die neue Ordnung bringt jedoch keinen Aufschwung, da sämtliche gewerbebeschränkenden Regelungen bestehen bleiben. Die vierhundert Jahre bestehende Führungsposition der Siegerländer Eisenwirtschaft ist bereits vor der Aufhebung der Hütten- und Hammerordnung 1869 bzw. 1873 verloren. Das Hauptgewicht der Eisen- und Stahlindustrie verlagert sich nach und nach ins Ruhrgebiet.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.7   1800-1849
Ort1.5   Ruhrgebiet
1.9   Siegerland / Wittgenstein
1.17   Siegen, Kreis
Sachgebiet10.2   Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Gewerbepolitik
10.4   Wirtschaftsregionen, Wirtschaftsbeziehungen
10.8   Konjunktur, Krisen, Boom
10.13   Industrie, Manufaktur
AUFRUFE GESAMT2340
AUFRUFE IM MONAT203