EREIGNIS

JAHR1836   Suche
MONATJuli
TAG13
TITELGesetz über die bäuerliche Erbfolge in der Provinz Westfalen


INFORMATIONZwar werden bereits unter französischer Herrschaft tief greifende Veränderungen der Agrarverfassung in Gang gesetzt. Allerdings werden liberale Agrarreformen erst nach der Integration Westfalens in den preußischen Staat über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten realisiert.

Lange umstritten ist der Versuch, die unbegrenzte Teilbarkeit der Höfe nach 1815 auch in Westfalen durchzusetzen. Bereits in Ludwig Vinckes (1744-1844) Gutachten über "Die Zerstückelung der Bauernhöfe und die Zersplitterung der Grundstücke in der Provinz Westfalen" äußert er die Befürchtung, die Teilbarkeit der Höfe führe zur Entstehung einer unterbäuerlichen Schicht, die nicht in der Lage sei, ihre Existenz aus eigener Kraft zu bestreiten. Das durch Gesetz vom 13.07.1836 in abgewandelter Form wieder eingeführte Anerbenrecht, nach dem das Gesamterbe an einen Alleinerben fällt, wird von der bäuerlichen Bevölkerung abgelehnt, weil die Bestimmungen zum Schutz der Miterben als zu starker Eingriff in die individuelle Verfügungsgewalt betrachtet werden. Bereits 1848 wird es wieder aufgehoben.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.7   1800-1849
Ort2.30.37   Westfalen, Provinz (Preußen) <1815-22.08.1946>
Sachgebiet4.7   Privatrecht
10.2   Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Gewerbepolitik
10.10   Landwirtschaft, Landwirtin/Landwirt
AUFRUFE GESAMT2407
AUFRUFE IM MONAT342