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(113 KB)   Zeche Westfalen, Ahlen / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem   Zeche Westfalen, Ahlen / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem
TITELZeche Westfalen, Ahlen


INFORMATIONDer Standort dieser Aufnahme war die Westhalde der Zeche Westfalen in Ahlen. Links ist die Kohlewäsche mit den Verladeeinrichtungen zu sehen. Daran schließen sich die Fördertürme und Hängebänke über Schacht 1 und 2 an. Vor dem Kühlturm am rechten Bildrand stehen zwei Grubenentlüfter. Das vor den Gebäuden verlaufende Transportband führt zum Kohle-Außenlager. Da die Ahlener Zeche in Betrieb ist, befindet sie sich in gutem Zustand.

Bis um die Jahrhundertwende war Ahlen eine Ackerbürgerstadt, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts erste Industrialisierungsimpulse erfuhr. Die Ansiedlung der Emaille-, Holz-, Leder- und Maschinenindustrie ließ Arbeitskräfte zuwandern und bewirkte in Ahlen einen ökonomischen, sozialen und städtebaulichen Wandel. Dieser Wandel verstärkte sich durch das nördliche Vordringen des Kohlebergbaus. Die Abteufarbeiten für den ersten Schacht der Zeche Westfalen begannen am 01.10.1903. Die denkmalwerten, gegenwärtig aber noch nicht unter Denkmalschutz stehenden Fördergerüste der Bauart Zschetzsche stammen aus den Jahren 1912/1913. Diese Strebengerüste, eine Weiterentwicklung des englischen und Tomson-Bockes, sind ab 1899 in Deutschland bekannt. Für die Denkmalpflege besitzen sie eine technikgeschichtliche Bedeutung, sind landschaftsprägend, Wahrzeichen und ldentifikationsmerkmal in Ahlen.

Zur Zeche Westfalen gehört ebenfalls der aus gleichen Gründen denkmalwerte Wasserhochbehälter der Bauart Klönne aus dem Jahr 1906 (links von der Kohlewäsche). Diese Art der Wasserbehälter ist der direkte Nachfolger des Barkhausen-Behälters (Beispiel: "Lanstroper Ei", s. Bild 6  Medien), der durch große Wassertiefen außergewöhnliche Druckschwankungen in den Versorgungsgebieten hervorrief, was als nachteilig empfunden wurde. Bei der Bauart Klönne ist der Kugelbehälter direkt auf das Standgerüst aufgesetzt. Als frühes Beispiel in Westfalen ist dieser bedeutend für die Entwicklung der Wasserbehälter.

Im Zusammenhang mit der Zeche Westfalen entstand in nordwestlicher Richtung die Bergarbeitersiedlung Ahlen-Neustadt nach modernsten sozialen und städtebaulichen Erkenntnissen. Als Vorbild dienten die erste Arbeitersiedlung überhaupt, die Cite Ouvriere in Mulhouse, die durch das Kruppsche Siedlungswerk entstandenen Kolonien und der Gartenstadtgedanke. Das hier realisierte Zusammenwirken von Arbeiten, Wohnen und Sicherholen bestimmte maßgeblich die künftige Stadtentwicklung Ahlens.

Schon im Sommer 1979 wurden die Grenzen für den denkmalwerten Bereich der Zechenkolonie "Ahlen-Neustadt" festgelegt. Das Westfälische Amt für Denkmalpflege (WAFD) beantragte am 13.08.1981 die vorläufige Unterschutzstellung dieses Denkmalbereichs und begründete das öffentliche Interesse. Da bauliche Veränderungen ohne Denkmalpfleger vorgenommen worden waren, empfahl das WAFD die sofortige Vollziehung der vorläufigen Unterschutzstellung, um weiteren Beschädigungen der Denkmalsubstanz vorzubeugen.

Am 27.10.1981 formulierte die Stadt Ahlen eine Erhaltungssatzung für die Neustadt, die wegen ihrer überregionalen Bedeutung als Baudenkmal in die Liste der Stadt Ahlen aufgenommen wurde. Diese Erhaltungssatzung bildet die Rechtsgrundlage für den Schutz der baulichen Anlagen. Alle Änderungen in, an und um die Anlagen sind genehmigungspflichtig.

Bei allen Bestrebungen, die Zechensiedlung zu erhalten, traten keinerlei Konflikte zwischen dem damaligen Eigentümer Eschweiler Bergwerksverein, der Stadt Ahlen, dem Bauverein Glückauf und den Denkmalpflegern auf. Selbst in Detailfragen gab es weitgehend Übereinstimmungen, so daß die Bestrebungen, die Kolonie "Ahlen-Neustadt" zu erhalten, beispielgebend für die Zusammenarbeit von Industrie, Stadt, Bürgern und Denkmalpflegern sind. Ähnliches gilt für den Antrag des WAFD an die Stadt Ahlen vom 22.02.1984, nachdem die Fördertürme wegen des fortschreitenden Zechensterbens besonders gefährdet schienen. Stillegungen machen Fördertürme funktionslos. Obwohl der Denkmalwert der Fördertürme prinzipiell von allen Beteiligten anerkannt wird, stehen sie nicht unter Denkmalschutz. Da die Stollen bisher nur in die Grobrichtungen Dortmund, Hamm und Arnsberg getrieben wurden und die Kohlefelder längst nicht ausgebeutet sind, könnte von einem langfristigen Kohleabbau in Ahlen ausgegangen werden, zumal noch kein Stollen nach Norden existiert. Bauliche Veränderungen, die der Eschweiler Bergwerksverein auch ohne Eintragung in die Denkmalliste anzeigen wollte, erübrigen sich bisher. Über die Zukunft der Zeche Westfalen reden jedoch Bund, Land und der neue Eigentümer Ruhrkohle AG gewichtige Worte mit.

Mit Zustimmung aller Beteiligten trug die Stadt mit dem Ratsbeschluß vom 17.10.1986 die Gebäude und den Grundriß der Werksiedlung Ahlen-Neustadt aus den Jahren 1910-1924 wegen ihrer überregionalen, bauhistorischen, städtebaulichen, geschichtlichen und sozialgeschichtlichen Bedeutung unter der Nummer 43 in das "Verzeichnis des zu schützenden Kulturgutes in der Stadt Ahlen" ein.

Standort:
Zeche Westfalen
Stapelstraße
4730 Ahlen


TECHNIKFoto
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FOTO-PROVENIENZMünster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem


QUELLE    Klaukien, Jürgen | Technische Kulturdenkmäler im Ruhrgebiet | Dia 10, S. 51f.
PROJEKT    Diaserie "Westfalen im Bild" (Schule)

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ35   Bildmaterial (Reproduktion, Foto)
Ort3.8.1   Ahlen, Stadt
Sachgebiet10.13   Industrie, Manufaktur
10.14   Montanindustrie
DATUM AUFNAHME2004-02-25
AUFRUFE GESAMT1052
AUFRUFE IM MONAT215