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(95 KB)   Förderturm - Schacht 7, Zeche Erin, Castrop-Rauxel / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem   Förderturm - Schacht 7, Zeche Erin, Castrop-Rauxel / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem
TITELFörderturm - Schacht 7, Zeche Erin, Castrop-Rauxel
DATIERUNG1953


INFORMATIONIm Mittelpunkt des letzten Bildes steht das Deutsche Strebengerüst des Förderturmes über Schacht 7 der Zeche Erin in Castrop-Rauxel. Als Vorbild diente der Förderturm der Zeche Robert Müser in Bochum-Werne aus dem Jahre 1928. Das nach dem 2. Weltkrieg 1953 in der Nähe des Stadtkerns errichtete Doppelfördergerüst der Bauart Dörnen besitzt durch eine K-Fachwerk-Ausstreifung mittels vollwandig geführter Strebe eine verbesserte Statik und Steifigkeit bei der Sicherung vor Bergschäden. Der Förderturm über Schacht 7 der Zeche Erin war Vorbild für den Fördergerüstbau nach dem 2. Weltkrieg. Er dokumentiert im Zusammenhang mit dem über die Baumwipfel hinausragenden Kirchturm St. Lambertus den Symbolgehalt von Türmen für den Wandel der städtebaulichen Entwicklung Castrop-Rauxels von einer ländlichen Region in eine Industriestadt.

Friedrich Harkort setzte bereits 1828 Kohle-Versuchsborungen in Castrop-Rauxel an. Die Anfänge der Zeche Erin (Gälisch: Irland) aber gehen zurück auf den seit 1855 in Deutschland lebenden Iren William Thomas Mulvany. Mit dem Abteufen des ersten Schachtes wurde 1856 in der bis dahin landwirtschaftlich genutzten Region begonnen; die erste Kohle 1870 befördert. Wasserhaltungsprobleme erforderten eine Stillegung von 1877-1883. Die 1885 wieder aufgenommene Kohleförderung der Zeche Erin setzte sich in den folgenden 99 Jahren ununterbrochen fort.

Über Schacht 3 entstand um 1920 ein Hammerkopfturm als Turmfördergerüst. Diese in Stahl und Stahlbeton entwickelte Form war raumsparender, weil die Maschinenanlage nicht mehr in einem Maschinenhaus, sondern oben neben der Treibscheibe angeordnet ist. Die Stadt Castrop-Rauxel erkannte zuerst die Denkmaleigenschaft dieses ältesten Hammerkopfturmes in Nordrhein-Westfalen über Schacht 3 an.

Nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Glocke" wies das Westfälische Amt für Denkmalpflege (WAFD) schon Ende 1983 auf den kulturhistorischen Wert der Zeche hin. Das Ende 1984 stillgelegte Fördergerüst über Schacht 7 sollte nach Willen der Oberen Denkmalbehörde erhalten bleiben.

Die beim Kulturamt der Stadt Castrop-Rauxel angesiedelte Untere Denkmalbehörde teilte im August 1984 dem Eschweiler Bergwerks-Verein als Eigentümer mit, daß an der Erhaltung des Deutschen Strebengerüstes über Schacht 7 öffentliches Interesse wegen der technischen, städtebaulichen und kulturgeschichtlichen Bedeutung vorliege. Die Untere Denkmalbehörde beabsichtigte eine vorläufige Unterschutzstellung durchzuführen, um "irreparablen Tatbeständen" vorzubeugen.

Die vorläufige Unterschutzstellung des Förderturms über Schacht 7 erfolgte am 04.09.1984. In seiner Vorlage vom 31.10.1984 regte der für die Denkmalpflege der Stadt Castrop-Rauxel zuständige Kulturausschuß die Beschlußfassung nahe, beide Fördertürme in die Denkmalliste der Stadt einzutragen. Doch nach einem Ratsbeschluß vom 22.11.1984 mußte die vorläufige Unterschutzstellung des Förderturms über Schacht 7 aufgehoben werden. Außerdem hatte der Eschweiler Bergwerks-Verein gegen die vorläufige Unterschutzstellung bereits Widerspruch eingelegt und die Abbruchgenehmigung beantragt. Diese war jedoch noch nicht erteilt worden. Lediglich die Betriebsgebäude durften plangelegt werden.

Als Reaktion auf einen Sachstandsbericht des ersten Beigeordneten der Stadt Castrop-Rauxel schlug das WAFD eine Ministeranrufung durch den Landeskonservator vor. Die Oberste Denkmalbehörde, in Person Städtebauminister Zöpel, schaltete sich ein. Die Verwaltung Castrop-Rauxels war der Ansicht, daß bei der Erklärung der Denkmalwürdigkeit durch die Oberste Denkmalbehörde Düsseldorf die Kostenfrage angesichts der defizitären kommunalen Haushaltslage zu klären habe.

Die Presse meldete am 19.03.1986 die Eintragung des Förderturmes über Schacht 7 in die Denkmalliste der Stadt Castrop. Die Oberste Denkmalbehörde, der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, war der Argumentation des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege gefolgt, die das Deutsche Strebengerüst als Denkmal eingestuft hatte. Der Förderturm der Zeche Erin war der erste nach § 3 DSchG unter Denkmalschutz stehende in Westfalen.

Standort:
Förderturm Zeche Erin, Schacht 7
Karlstraße/Herner Straße
4620 Castrop-Rauxel


TECHNIKFoto
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FOTO-PROVENIENZMünster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem


QUELLE    Klaukien, Jürgen | Technische Kulturdenkmäler im Ruhrgebiet | Dia 12, S. 56f.
PROJEKT    Diaserie "Westfalen im Bild" (Schule)

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ35   Bildmaterial (Reproduktion, Foto)
Zeit3.10   1950-1999
Ort3.6.1   Castrop-Rauxel, Stadt
Sachgebiet10.13   Industrie, Manufaktur
10.14   Montanindustrie
DATUM AUFNAHME2004-02-25
AUFRUFE GESAMT643
AUFRUFE IM MONAT99