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Landwehr in Warendorf

 
 
 
Warendorf gehört zu den ältesten Städten im Fürstbistum Münster. Nachrichten von 1224 und 1228 belegen die städtische Qualität, die der Siedlung um die Pfarrkirche St.Laurentius seit dem Anfang des 13. Jhs. zukam, ohne dass eine förmliche Privilegierung überliefert ist. Warendorf vermittelt im ausgehenden 13. Jh. das Bild einer befestigten Stadt mit Mittelpunktsfunktion für Handel und Verkehr sowie mit einem ihr wirtschaftlich zugeordneten Umland.

Die 1371 wiederum eher zufällig urkundlich belegte Landwehr umgrenzte die Warendorfer Feldmark nördlich und südlich der Ems und war im 19. Jh. noch nahezu umlaufend erhalten. Am Weg nach Bielefeld, der nördlich der Ems nach Osten abbog, befand sich ein Wartturm auf dem städtischen Kotten Kuttenbäumer, einen weiteren Turm an der Landstraße nach Milte legt die Flurbezeichnung "upn Toorn“ nahe. Der Schlagbaum an Kuttenbäumers Hof war nicht nur der Zugang in das Stadtfeld, sondern verschloss auch den Landhagen, der das Kirchspiel Warendorf zwischen Sassenberg und Warendorf vor Übergriffen von Osten her schützte. Die nachträgliche Einfügung des Bäumerkottens in die Stadtlandwehr, die bei der Rekonstruktion deutlich wird, lässt den Rückschluss zu, dass der Bau der Stadtlandwehr, die ursprünglich noch vor dem Bäumerkotten zur Ems hin abbog, dem des Landhagens vorausgegangen ist.

Im Gegensatz zu den bereits genannten Städten Ahlen und Beckum, die eine ähnliche Entwicklung wie Warendorf aufweisen, sind im Stadtfeld von Warendorf keine älteren Landwehrteilstücke weder vorhanden, noch in historischen Karten oder schriftlichen Quellen überliefert. Hierfür gibt es nur die Erklärung, dass das Stadtfeld erst von der Landwehr umgeben wurde, als es in seinem späteren Ausmaß von den Bürgern bereits wirtschaftlich beherrscht wurde, vermutlich also nach dem Abschluss der Entsiedlung.

Betrachten wir den Wüstungsprozess des 13. und 14. Jhs. um Warendorf, so zeigt sich, dass die darin gelegenen Höfe der größten auswärtigen Grundbesitzer, der Konvente von Freckenhorst und Marienfeld, zwischen 1320 und 1330 aufgegeben worden sein müssen, denn seit dieser Zeit lassen sich klösterliche Stadthöfe in Warendorf nachweisen, von denen aus das Land vor der Stadt bearbeitet wurde. Mit der Aufgabe der Höfe und dem Abzug der dort lebenden Menschen wurden als Folge die Gerichtsrechte unterhöhlt, die die Herren von Korff zu Harkotten als Besitzer des Gogerichtes außerhalb der Stadtmauern Warendorfs besessen hatten und nun nicht mehr geltend machen konnten. Nachfolgend waren es Stadtrichter und Magistrat, die den Bereich bis zur Landwehr rechtlich beherrscht und ihre Wehrhoheit abschließend durch den Bau der Landwehr dokumentiert haben. Bis ins 19. Jh. blieb das Gelände zwischen Stadtmauer und Stadthagen frei von Bebauung und die Landwehr die Grenze der Stadt.
 
 
Gerade am Beispiel Warendorf lässt sich anschaulich machen, dass die Entleerung des Stadtfeldes eine wichtige Voraussetzung für die rechtliche Zuordnung der Feldmark zur Stadt gewesen ist. Dies spricht für eine Anlage der Stadtlandwehr im zweiten Viertel des 14. Jhs.
 
 
Literatur
Klessing, H.
Der Stadthagen Warendorfs. Warendorfer Blätter 12, 1913, 10; 14; 18.

Kneppe, C.
Der Warendorfer Stadthagen. In: P. Leidinger (Hrsg.), Geschichte der Stadt Warendorf, Bd. 1: Vor- und Frühgeschichte, Mittelalter, Frühe Neuzeit (vor 1800). Warendorf (2000), S. 287-296.


Zusammenfassung aus: Cornelia Kneppe, Die Stadtlandwehren des östlichen Münsterlandes, Veröffentlichungen der Altertumskommission für Westfalen XIV, Münster 2004, S. 80-104.