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(104 KB)   Fürstbischof Johannes II. (von Hoya, 1568-1574), um 1570 / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem   Fürstbischof Johannes II. (von Hoya, 1568-1574), um 1570 / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem
TITELFürstbischof Johannes II. (von Hoya, 1568-1574), um 1570
DATIERUNG1570 [um]


INFORMATIONIn Westfalen begann die "Gegenreformation" mit den Reformversuchen Johanns von Hoya. Als Oberhirte von drei Diözesen - seit 1553 in Osnabrück, seit 1566/1568 in Münster und Paderborn -, dank seiner "zielstrebigen Kontaktfreudigkeit" und hervorragenden Bildung übte er einen starken Einfluß aus. [1]

Er wurde 1529 im finnischen Wiborg als Sohn des gleichnamigen, schwedisch-lutherischen Statthalters geboren. Trotz seiner hochadeligen Verwandtschaft - der schwedische König Gustav Wasa war sein Onkel, seine Mutter stammte aus dem lippischen Grafenhaus, viele Verwandte mit hohen westfälischen Kirchenämtern - war er schon mit fünf Jahren als Vollwaise mittellos. Er konnte jedoch Gymnasien besuchen in Reval und in Danzig, studierte an der Sorbonne in Paris und zog zum Jurastudium nach Italien. 1551/1552 besuchte er das Trienter Reformkonzil, erhielt Audienzen bei einflußreichen Kirchenfürsten, u. a beim Kölner Kurfürsten Adolph von Schauenburg und bei Kardinal-Fürstbischof Christoph Madruzzo von Trient, bald darauf in Innsbruck sogar bei Kaiser Ferdinand, der ihm, den Volljuristen, zum Assessor ernannte und später zum Präsidenten des Reichskammergerichts in Speyer. Auf Grund seines ungewöhnlichen Werdeganges und seiner ausgezeichneten Bildung - er beherrschte sieben Sprachen: Schwedisch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Lateinisch, Griechisch und Deutsch - wurde er frühzeitig bekannt und gewann hohes Ansehen. Bereits 1553, mit 24 Jahren, kandidierte er für den Osnabrücker Bischofsthron und wurde nach der Wahl von Papst Julius III. bestätigt. Entgegen anderslautender Trienter Konzilsbeschlüsse bestätigte Papst Pius V. ihn 1567 zugleich als Bischof von Münster und 1568 als Administrator von Paderborn.

Kurz vor der Übernahme des Paderborner Bistums empfing er Priester- und Bischofsweihe und ließ keinen Zweifel an seinem katholischen Bekenntnis. Seit den 60er Jahren neigte er mehr und mehr zur päpstlich-altkirchlichen Richtung und leistete 1568 als einer der ersten deutschen Bischöfe den Eid auf das Tridentinum. [2] Im Osnabrückischen und im Paderborner Land stieß er auf erheblichen protestantischen Widerstand, besonders unter den Adeligen und in den Städten. So konnte der neue Fürstbischof in Verhandlungen über den konfessionellen Status der Stadt Paderborn nur die Ausweisung eines protestantischen Predigers erzwingen. [3] Ohnehin war eine klare und eindeutige Unterscheidung von katholischem und evangelischem Wesen in diesem Entwicklungsstadium noch schwierig.

Besonderes Interesse widmete Johann von Hoya staatspolitischen und landesherrlichen Fragen und schuf eine moderne Regierungsordnung zur Verwaltungsreform. Dem höchsten Regierungsamt, dem "Statthalter" standen künftig fünf "Räte" zur Seite (zwei aus dem Domkapitel und drei aus der" Ritterschaft"). In seinen personalpolitischen Entscheidungen, zum Beispiel bei der Stellenvergabe oder Amtsbesetzung, war das Bekenntnis der Kandidaten ungeachtet der Trienter Konzilsbeschlüsse nicht ausschlaggebend. Indem der Fürstbischof sogar drei Lutheraner zu Regierungsräten und Johann von Büren, einen überzeugten -Caivinisten aus dem führenden Adelsgeschlecht des Landes (vgl.  Bild 12), zum Statthalter erhob, duldete oder unterstützte er offensichtlich den Protestantismus, so daß seine Kirchen- und Eidestreue zu den tridentinischen Beschlüssen bald bezweifelt wurde. Die päpstliche Kurie hatte Bedenken gegen seine Politik, obwohl er 1572 den tridentinischen "Catechismus Romanus" für Paderborn verpflichtend eingeführt hatte. Spannungsvoll waren seine Beziehungen zum Domkapitel, aus dessen Reihen er in Rom der Häresie verklagt wurde. Kurze Zeit später starb er 1574 in Schloß Ahaus, als die konfessions- und kirchenpolitische Situation noch völlig unentschieden war.

Der Kupferstich aus der Zeit um 1570 zeigt ein Brustbild des Fürstbischofs Johannes II. nach links in einem Oval, in vornehmer Kleidung, mit einem Buch als Zeichen seiner Bildung in der Linken und Handschuhen in der Rechten. Die Randschrift des ovalen Bildrahmens lautet:
REVERENDISSIMVS ET ILLVSTRISSIMVS SACRI ROMANI IMPERII PRINCEPS ET DOMINVS DOMINVS JOHANNES EX ILLVSTRISSIBVS COMITIBVS DE HOYA. EPISCOPVS MONASTERIENSIS ECCLESIAE OSNABRVGENSIS ET PADERBORNENSIS ADMINISTRATOR PERPETVVS: EPICOPATVS SV 14, ADMINISTRATIONIS OSNABRVGENSIS 17, PADERBORNENSIS VERO 3, ANNIS AETATIS 41.
Dem Bischof zugewandt sind vier Allegorien der Staatskunst Sie tragen Symbole der Wissenschaft, des Handels, der Gerechtigkeit und der Verteidigung (mit Kindern) jeweils umrankt von zahlreichen Früchten. Oberhalb und unterhalb des Ovals sind das Amtswappen des Bischofs und eine Kartusche zu sehen.

Bemerkenswert ist der weitgehende Verzicht auf Bildelemente, die auf geistliche, seelsorgliche Aufgaben des Bischofs hinweisen. Informationen zur Person und zum Bischofsamt Johannes Il. können nur aus der Randschrift (Titel, Bischofswürde, Alter, Name) entnommen werden.


[1] Brandt / Hengst Bischöfe, S. 208. Vgl. Schröer, Alois, Die Kirche in Westfalen im Zeichen der Erneuerung (1555-1648), Band 1 (Die Katholische Reform in den geistlichen Landesherrschaften), Münster 1986, S. 140f.
[2] Hömberg, Landesgeschichte, S. 234.
[3] Hömberg, Landesgeschichte, S. 234.


TECHNIKKupferstich
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FOTO-PROVENIENZMünster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/J. Klem


QUELLE    Vogt, Arnold | Die Gegenreformation im Paderborner Land | Dia 01, S. 13-15
PROJEKT    Diaserie "Westfalen im Bild" (Schule)

SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ35   Bildmaterial (Reproduktion, Foto)
Zeit3.2   1550-1599
Ort2.28   Paderborn, (Fürst-)Bistum < - 1802>
DATUM AUFNAHME2004-02-26
AUFRUFE GESAMT4069
AUFRUFE IM MONAT292