INFORMATION | Die Gütererwerbungen des Kölner Erzbischofs Philipp von Heinsberg (reg. 1167-1191) betreffen auch westfälischen Besitz, u.a. Burgen und Allode in Altena, Arnsberg, Asseln, Bertlich, Bilstein, Böckum, Geseke, Günne, Hachen, Hustede, Lippstadt, Mark, Pyrmont, Störmede, Tecklenburg, Vlotho, Wedinghausen, über die der Erzbischof die Lehnshoheit besitzt. Hinzu kommen die Lehnsleute des Kölner Erzbischofs in Westfalen, u.a. die Grafen von Altena, Arnsberg, Everstein, Ravensberg, Rüdenberg, Schwalenberg, Tecklenburg und Volmarstein. Ergänzung und Grundlage erzbischöflicher Macht ist die im Jahr 1180 vollzogene Übertragung des Herzogtums Westfalen an Philipp von Heinsberg und die Kölner Kirche.
Auch der kölnische Stützpunkt Soest wird von Erzbischof Philipp gefördert. Der Bau einer neuen Stadtmauer soll auf ihn zurückgehen, ebenso die Errichtung der neuen erzbischöflichen Pfalz. Soest nimmt um und nach der Mitte des 12. Jahrhunderts einen großen wirtschaftlichen Aufschwung, das Soester Stadtrecht wird Vorbild für viele Städtegründungen in Westfalen und anderswo; Lübeck und Hamburg werden mit Soester Recht begabt. Die Ausformung einer Soester Stadtverfassung zeigen die besser gestellten Kaufleute ("meliores“), ein Stadtsiegel (1168) und ein Rat (1213) an. Die Stadt ist in sechs Teilgemeinden ("Hofen“) und sechs Pfarreien unterteilt. |